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Analytik, Biomonitoring und Grenzwerte
Acrylamid kann ab einem Gehalt von 10 bis 30 Mikrogramm pro Kilogramm Lebensmittel nachgewiesen werden. Ab einem Wert von 50 Mikrogramm pro Kilogramm kann der Acrylamidgehalt sicher quantifiziert werden.
Auch die Körperbelastung mit Acrylamid bzw. mit seinem Stoffwechselprodukt Glycidamid kann durch Messung so genannter Addukte (Bildung durch Reaktion mit dem Blutfarbstoff Hämoglobin) erfasst werden.
Referenzwerte (Kommission Human-Biomonitoring 2008):
Nichtrauchende Kinder: 1,8 Mikrogramm des Addukts AAVal pro Liter Blut
Nichtrauchende Erwachsene: 1,2 Mikrogramm des Addukts AAVal pro Liter Blut
Raucher weisen durchschnittlich etwa 4 – 5-fach höhere Konzentrationen des Addukts im Blut auf.
Acrylamid im Trinkwasser
Der in der aktuellen Trinkwasserverordnung festgeschriebene Grenzwert für Acrylamid liegt bei 0,1 Mikrogramm pro Liter.
Acrylamid in Kosmetikprodukten
Entsprechend den Vorgaben der 26. Richtlinie 2002/34/EG, die auch in nationales Recht umzusetzen ist, darf der Restgehalt an Acrylamid in Körperpflegemitteln, die auf der Haut verbleiben, zukünftig 0,1 Milligramm pro Kilogramm nicht überschreiten.
In sonstigen kosmetischen Mitteln sind maximal 0,5 Milligramm pro Kilogramm zugelassen.
Lebensmittel und Lebensmittelverpackungen
Der Acrylamid-Gehalt in Lebensmitteln ist derzeit nicht gesetzlich geregelt.
Vom ehemaligen Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin BgVV wurde ein Aktionswert von 1000 Mikrogramm pro Kilogramm Lebensmittel empfohlen. Dieser Aktionswert wird durch produktgruppenspezifische Signalwerte ergänzt, die europaweit festgelegt werden (“indicative values“).
Die aktuell gültigen Signalwerte finden sich hier.
Aus Lebensmittelverpackungen dürfen nicht mehr als 10 Mikrogramm Acrylamid pro Kilogramm Lebensmittel übergehen.
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Autor/innen: Dr. M. Otto, Prof. K. E. von Mühlendahl
Zuletzt aktualisiert: 16.07.2024