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Vorkommen von Polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK)

PAK werden nicht bewusst hergestellt oder verwendet, sie entstehen vielmehr als unerwünschte Nebenprodukte bei unvollständigen Verbrennungsprozessen und beim Erhitzen von organischem Material auf über 700o C unter Luftabschluss. Dabei bilden sich je nach Art des Verbrennungsprozesses und der Verbrennungstemperatur unterschiedliche Gemische von polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen.

Die unterschiedliche Zusammensetzung der PAK etwa im Zigarettenrauch, im Dieselruß und in Kokereiabgasen spiegelt sich in deren stark unterschiedlicher krebserzeugender Wirkung wieder.

PAK in der Nahrung

Die Nahrung trägt erheblich zur PAK-Belastung bei. Im Vordergrund stehen hier geräucherte Fleisch- und Fischwaren und (unsachgemäß) gegrilltes Fleisch. Auch Öle und Fette, gerösteter Kaffee, grünes Blattgemüse (Grünkohl!), Toastbrot und Kartoffelchips können PAK-belastet sein (Umweltbundesamt 2002).

PAK im Zigarettenrauch und in Feuerstätten

Im häuslichen Bereich gelangen PAK durch Zigarettenrauch und gelegentlich durch Feuerstätten (Öfen, offene Kamine) und rußende Kerzen in die Raumluft.

Autoreifen älteren Datums tragen mit ihrem Abrieb zur PAK-Belastung der Außenluft bei, da bei ihrer Herstellung PAK-haltige Weichmacheröle verwendet werden konnten. Inzwischen liegen hierzu einschlägige gesetzliche Bestimmungen vor ( 27. Änderung (“PAK in Weichmacherölen und Reifen”) der Richtlinie 76/769/EWG und deren Umsetzung in nationales Recht).

PAK in Parkettklebern

Eine weitere vor einigen Jahren entdeckte PAK-Quelle im Wohnumfeld sind Parkettkleber auf der Basis von PAK-haltigem Bitumen und Teerölen. Sie wurden zuerst in den von US-Streitkräften benutzten Wohnungen in Frankfurt/Main gefunden. Später wurde deutlich, dass derartige Parkettkleber auch in anderen Bundesländern verwendet wurden. Ab Mitte der 70er Jahre wurden jedoch andere Kleber benutzt.

Die PAK-Belastung der Außenluft durch Immissionen der petrochemischen, teer- und kohleverarbeitenden Industrie sowie durch Stahl-, Aluminium- und Wärmeproduktion ist in den letzten Jahrzehnten infolge Luftreinhaltemaßnahmen stark zurückgegangen. Im Einzelfall können PAK-haltige Altlasten im Boden von Bedeutung sein. Hier steht weniger der (geringe) PAK-Transfer vom Boden in die Pflanze als vielmehr die Staubbelastung im Vordergrund.

PAK in Verbraucherprodukten

Untersuchungen der Stiftung Warentest haben gezeigt, dass in Werkzeuggriffen und Kabelummantelungen unerwünscht hohe PAK-Konzentrationen auftraten (Stiftung Warentest 2005).

Kürzlich hat eine amtliche Überwachungsbehörde PAK in hoher Konzentration in 3 schwarzen Tätowierfarben festgestellt (BfR 2011).

Dazu hat das BfR erneut Stellung genommen (aktualisierte Stellungnahme des BfR vom 8. Juni 2009). Es weist auf die bestehende regulatorische Lücke hin und fordert verbindliche Grenzwerte für PAK in verbrauchernahen Produkten.

Inzwischen haben BfR, UBA und BAuA gemeinsam ein so genanntes Beschränkungsdossier für PAK-belastete Produkte erarbeitet und im Juni 2010 der Europäischen Kommission übergeben (BfR 2010). Es enthält die Empfehlung, dass der Gehalt an PAK in Verbraucherprodukten zukünftig auf 0.2 Milligramm pro Kilogramm zu begrenzen sei (BfR 2010a und BfR 2019).

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Autor/innen: Dr. M. Otto Prof. K. E. von Mühlendahl

Zuletzt aktualisiert: 13.01.2024

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