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Vorbeugung
Vorbeugung berufsbedingter Allergien
Gesetze und branchenspezifische Regelungen, die von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung herausgegeben werden, dienen der Prävention berufsbedingter Allergien bzw. der Reduzierung potentieller Sensibilisierungen. In Technischen Regeln der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin werden u.a. das Gefährdungspotential von Arbeitsstoffen und Schutzmaßnahmen erläutert.
Wer bereits an einer Allergie (z.B. Heuschnupfen oder Neurodermitis) leidet, trägt ein hohes Risiko, berufsbedingtes Asthma oder berufsbedingte Handekzeme zu entwickeln. Dieses Risiko wird von vielen betroffenen Jugendlichen (und ihren Eltern) bei der Berufswahl nicht bedacht. Daher ist es insbesondere für allergische Jugendliche ratsam, sich vor der endgültigen Berufswahl mit ihrem allergologisch fortgebildeten Kinder- und Jugendarzt zu beraten.
Generell sollte natürlich versucht werden Expositionen gegenüber potentiellen Allergenen zu vermeiden. Möglichkeiten dieses zu tun sind die Elimination bzw. Konzentrationsreduktionen von häufigen Auslösern. Beispiele für Expositionsmöglichkeiten sind das Glycerylmonothioglycolat bei Friseuren oder das Kaliumdichromat im Baugewerbe.
Vorbeugen nach dem STOP-Prinzip
Um das Eintreten einer Erkrankung zu verhindern, sollte nach dem STOP-Prinzip (Substitution, Technische Maßnahmen, Organisatorische Maßnahmen, Persönliche Maßnahmen) gearbeitet werden. Für die Vorbeugung von berufsbedingten, allergischen Erkrankungen bedeutet das vor allem Körperschutz zu verwenden. Beispielsweise sollten Handschuhe bei der Arbeit mit bestimmten Stoffen getragen werden und Hautpflegemitteln benutzt werden.
Lag bereits eine allergisch verursachte Hauterkrankung durch Berufsstoffe vor, sollte man sich bewusst sein, dass die Haut nicht mehr so belastbar ist, wie zuvor. Insbesondere die Therapie mit Steroiden führt lediglich zu einem Abklingen der Symptome und der Hauterscheinungen, ohne eine funktionstüchtige Hautbarriere herzustellen. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer zunächst nicht am alten Arbeitsplatz eingesetzt werden können. Erst nach Monaten ist die Haut wieder voll belastbar.
Früherkennung berufsbedingter Allergien
Zur Früherkennung von Erkrankungen werden sog. prophetische Testungen angeboten. Hierbei werden berufstypische Substanzen getestet, bevor die Person mit dieser Substanz in Kontakt tritt und daran erkrankt. Prophetische Testungen sind jedoch nicht sinnvoll. Selbst wenn eine Sensibilisierung festgestellt wurde (z.B. durch positiven Pricktest), jedoch keine Symptome einer berufsbedingten Erkrankung vorliegen, können die Testergebnisse nicht korrekt interpretiert werden.
Das bedeutet, dass eine Testung vor Arbeitsbeginn nicht sinnvoll ist und zu keinem verwertbaren Ergebnis führen kann. Fachkundige Arbeitsmediziner werden daher keine prophetische Testung durchführen.
Generell werden bei berufsbedingten, allergischen Erkrankungen Risikofaktoren oft überbewertet, was zur Konsequenz hat, dass eine Person von der Arbeit ausgeschlossen wird, obwohl kein rationaler Grund dafür vorliegt.
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Autor/innen: S. Höppner, M. A., Dr. S. Schmidt
Zuletzt aktualisiert: 13.01.2024