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Zusammenfassende Beurteilung
Praktische Empfehlungen
- Bei Koch-, Brat- und Backgeschirr mit Antihaftbeschichtung sieht das Umweltbundesamt keinen Handlungsbedarf, da der PFT-Übertrag sehr gering ist.
- Ähnliches gilt für den Übertritt von PFT aus imprägnierter oder beschichteter Kleidung (z.B. Gore-tex®) und Schuhen. Allerdings liegen hierzu nur wenige Daten vor.
- Aus fettabweisendem Papier können PFT in Lebensmittel übergehen. Lebensmittel sollten daher nicht oder nur kurz damit in Berührung kommen.
- PFT-veredelte Heimtextilien (Teppiche, Polstermöbel, Sitzbezüge usw. mit wasser- bzw. schmutzabweisender Wirkung) tragen zur PFT-Belastung der Innenraumluft und des Hausstaubs bei. Hier muss der Verbraucher selbst entscheiden, ob er auf diesen Komfort verzichten oder lieber ein Restrisiko in Kauf nehmen möchte.
- Auch wenn der Verzehr bestimmter Lebensmittelgruppen wie Milch und Milchprodukte, Eier, Fisch und Meeresfrüchte sowie Fleisch und Fleischprodukte einen wesentlichen Beitrag zur PFT-Belastung erbringt (BfR 2018), ist es verfrüht, zu Verzehrseinschränkungen zu raten, da derzeit die Unsicherheit in der analytischen Bestimmung der PFT und die Variabilität im PFT-Gehalt innerhalb einer Lebensmittelgruppe noch sehr hoch sind.
Zusammenfassende Beurteilung
Perfluorierte Tenside verfügen über vielfältige und teilweise hervorragende Gebrauchseigenschaften, gleichzeitig ist unser Wissen über ihre toxikologischen Eigenschaften und ihr Verhalten in der Umwelt noch unzureichend. Die Stabilität/Persistenz, Mobilität und Bioakkumulation einiger perfluorierter Tenside (insbesondere PFOS) ist bedenklich, und Begrenzungen dieser Stoffeinträge in die Umwelt sind überfällig.
PFOS ist als so genannter PBT-Stoff eingestuft und sein Inverkehrbringen und seine Verwendung daher seit Juni 2008 verboten. Auch PFOA ist als persistent und toxisch kategorisiert. Da aber seine Bioakkumulation unterhalb des Einstufungskriteriums liegt, wird PFOA nicht zu den PBT-Stoffen gezählt.
Allerdings ist in der EU die Herstellung, Verwendung, das Inverkehrbringen und der Import von Perfluoroktansäure (PFOA), von deren Salzen sowie von Substanzen, die zu PFOA abgebaut werden können, seit 4. Juli 2020 verboten. Die Europäische Chemikalienverordnung REACH klassifiziert PFOA als sog. besonders besorgniserregende Chemikalie.
Für bestimmte Anwendungen, z.B. einige galvanische und fotolithografische Verfahren, die Halbleiterfertigung, bestimmte Membranen in der Medizin, Wasseraufbereitung und der Abwasserbehandlung sind Ausnahmen vorgesehen. Auch hier wird nach Alternativstoffen gesucht werden.
Ein Ersatz der perfluorierten Tenside durch Alternativstoffe ist schwierig, da PFT über einzigartige, sehr nützliche Stoffeigenschaften verfügen.
Das Umweltbundesamt weist in seiner Stellungnahme vom Juli 2009 darauf hin, dass ein pauschales Verbot aller perfluorierten Verbindungen wissenschaftlich nicht begründbar ist. Vielmehr sollte der gesellschaftliche und wirtschaftliche Nutzen sorgfältig gegen mögliche Gefährdungen der Gesundheit und der Umwelt abgewogen werden – ein schwieriger Prozess.
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Literaturquellen
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- EFSA Panel on Contaminants in the Food Chain (CONTAM) (2018): Risk to human health related to the presence of perfluorooctane sulfonic acid and perfluorooctanoic acid in food. https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2018.5194
- BfR (2006): Stellungnahme Nr. 21/2006 vom 28.07.2006: Hohe Gehalte an perfluorierten organischen Tensiden (PFT) in Fischen sind gesundheitlich nicht unbedenklich (zuletzt aufgerufen im August 2020).
- BfR (2018): Perfluorierte Verbindungen PFOS und PFOA sind in Lebensmitteln unerwünscht. www.bfr.bund.de/cm/343/perfluorierte-verbindungen-pfos-und-pfoa-sind-in-lebensmitteln-unerwuenscht.pdf
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- Völkel, W. et al. (2008): Perfluorooctane sulfonate (PFOS) and perfluorooctanic acid (PFOA) in human breast milk - results of a pilot study. Int J Hyg Environ Health. 2008 Band 211(3-4) S. 440-446.
- Wilhelm et al. (2015): Perfluoroalkyl acids in children and their mothers. Int. J. Hyg. Env. Health 218 S. 645 - 655.
Autor/innen: Dr. M. Otto | Prof. K. E. von Mühlendahl
Zuletzt aktualisiert: 17.07.2024