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Sanierung
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat in Zusammenarbeit mit dem Schweizer Bundesamt für Gesundheit Merkblätter zur Senkung der Radonkonzentration in Wohnhäusern herausgegeben.
Die Dringlichkeit der Maßnahmen hängt von der gemessenen Radongaskonzentration ab:
- Im Bereich von 200 bis 400 Bq/m3 sind einfache Heimwerkermaßnahmen möglich,
- bei Werten zwischen 400 und 1000 Bq/m3 besteht mittelfristiger Sanierungsbedarf und
- bei Werten über 1000 Bq/m3 sollte baldmöglichst ein Fachmann mit der Ausarbeitung eines Sanierungsprojekts beauftragt werden.
Die wichtigsten baulichen Maßnahmen sind:
- Als provisorische Maßnahme können Wohn- und Kellerräume verstärkt gelüftet werden.
- Beseitigung von Undichtigkeiten in Kellerräumen (Risse in Böden und Wänden, Fugen, Rohrdurchführungen und Leitungskanälen).
- Abdichtung von Installationsschächten und Kontrollöffnungen (Heizung, Sanitär, Elektro).
- Beschichtung flächenhafter Schwachstellen (Anstriche usw.).
- Nachbetonieren von Natur-Kellerböden durch einen Fachmann.
- Kontrollierte Zufuhr von Außenluft zur Verhinderung großer Druckunterschiede (Heizungsanlagen, Kamine, Öfen).
- von der Bauindustrie wurden jetzt Hohlraumelemente sowohl zur Altbausanierung als auch zur Verlegung auf Bodenplatten beim Hausneubau entwickelt.
Weitere Informationen zu Radon in Gebäuden (Sachstand 2019) hat das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) veröffentlicht.
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Autor/innen: Dr. M. Otto Prof. K. E. von Mühlendahl
Zuletzt aktualisiert: 13.01.2024