Chlorverbindungen in Schwimmbädern

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Chlorverbindungen in Schwimmbädern

Schwimmen macht Spaß, und wer schon als Kleinkind schwimmen lernt, ist besser vor einem Unfall durch Ertrinken geschützt. Um Infektionen zu vermeiden, ist die Chlorung des Wassers notwendig. Hierbei entstehen allerdings Nebenprodukte, die die Schleimhäute reizen.

Chlor in Schwimmbädern schützt vor Krankheiten

Beim Schwimmen und Baden tragen die Gäste viele Krankheitserreger ins Schwimmbadwasser. Auf diese Weise sammeln sich Bakterien, Viren und Pilze, die die Schwimmenden über die Haut, Nase, Ohren, Mundschleimhaut, die Harnwege und die Vaginalschleimhaut aufnehmen können.

So kann es zu Pilzinfektionen, Durchfallerkrankungen und Ohrentzündungen kommen. Besonders betroffen sind hier Babys und Kleinkinder, ältere Menschen und Personen mit Vorerkrankungen.

Für Hallen- und Freibäder gelten deshalb Hygienevorschriften, deren Einhaltung die Gesundheitsämter überwachen. Diese messen regelmäßig die Konzentration von Bakterien und Chlorverbindungen.

Zur Desinfektion des Badewassers werden neben mechanischen Filtersystemen Chlor abspaltende Verbindungen eingesetzt. Diesen Vorgang nennt man Chlorung. Die Chlorung soll die eingebrachten Keime abtöten oder ihre Vermehrung verhindern.

Desinfektionsnebenprodukte

Bei der Chlorung entstehen sogenannte Desinfektionsnebenprodukte. Die wichtigsten sind:

  • Chloramine (z.B. Trichloramine)
  • Trihalogenmethane (z.B. Chloroform)

Chloramine entstehen, wenn Chlor mit Schweiß oder Urin im Wasser reagiert. Sie verursachen den typischen „Schwimmbadgeruch“.

Kohlefilter und UV-Bestrahlung in den Wasserreinigungsanlagen der Schwimmbäder entfernen die Chloramine aus dem Schwimmwasser. Dadurch wird die Konzentration der Chloramine in der Schwimmbadluft minimiert.

Beim Menschen können Chloramine Augenbindehäute reizen. Gerötete Augen nach einem ausgiebigen Schwimmbadbesuch sind die Folgen.

Trihalogenmethane (auch: Trihalomethane, Abk. THM) entstehen als Nebenprodukt der Schwimmwasserdesinfektion mit Chlor. In der Fachliteratur sind sie als Haloforme bekannt. Das bekannteste von ihnen ist Chloroform. Chloroform ist wasserunlöslich und geht in die Schwimmbadluft über. In Hallenbädern ist die Konzentration in der Luft wesentlich höher als im Freibad.

Reaktionen an den Atemwegen

Chloramine und Trichlorhalogenmethane können die Atemwege reizen und Entzündungsreaktionen hervorrufen. Sehr selten führt dies bei Schwimmbadangestellten zu berufsbedingtem Asthma.

Grenzwerte

In Deutschland wird die Wasserqualität von Beckenbädern nach der DIN 19643 geregelt. Danach müssen 0,3 bis 0,6 Milligramm (mg) freies Chlor pro Liter Schwimmwasser im Schwimmbecken sein, in Whirlpools 0,7 bis 1,0 mg pro Liter.

Gebundenes Chlor und Trihalogenmethane dürfen je maximal 0,2 mg/l im Schwimmwasser vorkommen. Als unbedenklich werden Trichlormethangehalte von 0,2 mg/ m3 in der Luft eingestuft. In 90% der gemessenen Hallenbäder lag der Wert der Triclormethane bei etwa 0,34 mg/m3 (UBA).

Chlor und Harnstoff reagieren im Wasser zu Trichloramin. In Hallenbädern wird Trichloramin als „Schwimmbadgeruch“ wahrgenommen.

Die Ad-hoc-Arbeitsgruppe Innenraumrichtwerte des Umweltbundesamtes hält einen Wert von 0,2 mg/m3 Trichloramin in der Hallenbadluft für toxikologisch unbedenklich.

Daher beabsichtigt das Umweltbundesamt (UBA), das technische Regelwerk im Bäderwesen zu ändern. Es ist eine maximal zulässige Trichloramin-Konzentration in der Hallenbadluft von weniger als 0,2 mg/m3 vorgesehen. Unterstützung erhält das UBA von der wissenschaftlichen Arbeitsgruppe Umweltmedizin der Gesellschaft Pädiatrischer Allergologie (GPA).

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Autor/innen: J. Linnemann

Zuletzt aktualisiert: 13.08.2024

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