Risiken durch Solarien

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Risiken durch Solarien

Empfehlungen der Strahlenschutzkommission zu Solarien

Die Strahlenschutzkommission hat in 2001 Empfehlungen zum Schutz des Menschen vor Gefahren der UV-Strahlung in Solarien ausgesprochen.

In Übereinstimmung mit internationalen Empfehlungen empfiehlt sie, künstliche UV-Strahlung zu kosmetischen Zwecken, zur Steigerung des allgemeinen Wohlbefindens oder zur nicht medizinischen Gesundheitsprophylaxe wegen der damit verbundenen Risiken nicht zu nutzen.

Insbesondere sollten Personen mit empfindlicher Haut, die immer einen Sonnenbrand bekommen und eine Bräunung kaum erreichen (Hauttyp I), nicht der Strahlung von Solarien und UV-Heimsonnen ausgesetzt werden.

Die Strahlenschutzkommission empfiehlt darüber hinaus, dass solche Personen kein Solarium nutzen sollten, die

  • eine große Zahl (mehr als 40 bis 50) von Pigmentmalen (Naevi) oder atypische oder angeborene Pigmentmale aufweisen
  • zu Sommersprossen / Sonnenbrandflecken neigen
  • viele Sonnenbrände in der Kindheit erlitten haben
  • Vorstufen von Hautkrebs zeigen
  • an Hautkrebs erkrankt sind oder waren
  • eine genetische Prädisposition (erbliche Veranlagung) für Hautkrebs besitzen.

Ansonsten sollten zumindest folgende Empfehlungen berücksichtigt werden, die hier sinngemäß wiedergegeben werden:

  • Solarien, die bestimmte Mindestanforderungen nicht erfüllen, sollten nicht genutzt werden. Zu den Mindestanfoderungen gehören u. a. geschultes Personal, gut sichtbar aushängende Sicherheitshinweise und die Einhaltung von Hygienestandards.
  • Vor der Exposition sollte der Hauttyp des Nutzers bestimmt werden.
  • Werte für Anfangs- und Höchstexposition (siehe Bestrahlungsgerät) sollen eingehalten werden. Die Zahl der Solarienbesuche sollte begrenzt werden. Insgesamt soll die Zahl der Sonnenbäder (im Solarium und in der natürlichen Sonne) etwa 50 pro Jahr nicht überschreiten. Dabei ist ein Sonnenbrand stets zu vermeiden.
  • Der Nutzer sollte auf die Deklaration der von ihm genutzten Geräte achten (UV-Gerätetyp 0 – III).
  • Es sollten nur durch Fachpersonal betreute Solarien aufgesucht werden.
  • Von einer Vorbräunung in Solarien, zum Beispiel vor einem Urlaub in sonnigen Gebieten, ist abzuraten.
  • Beim Vorliegen von Hauterkrankungen, bei der Einnahme von Medikamenten oder bei krankhaften Hautreaktionen sollte vor einer UV-Bestrahlung der Arzt befragt werden.
  • Einige Stunden vor der Bestrahlung sollten keine Duftstoffe verwendet und Kosmetik entfernt werden.
  • Sonnenschutzmittel sollten in Solarien nicht verwendet werden.
  • Während der Bestrahlung im Solarium ist eine Schutzbrille zu tragen. Personen, die an der Augenlinse wegen des Grauen Stars operiert sind, müssen hierauf besonders achten.

Solarien-Nutzungsverbot für Kinder und Jugendliche

Die Strahlenschutzkommission forderte in einer Stellungnahme vom Gesetzgeber ein Verbot der Nutzung von Solarien durch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, da die UV-Exposition im Kindes- und Jugendalter einen großen Einfluss auf die spätere Entwicklung von Hautkrebserkrankungen hat. Im Juni 2009 wurde das Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (“Strahlenschutzgesetz”) vom Bundestag verabschiedet und am 10. Juli 2009 vom Bundesrat gebilligt. Es schreibt nun ein Mindestalter von 18 Jahren für Solarienbesucher vor.

Antworten des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) auf häufig gestellte Fragen zur Solariennutzung finden sich hier.

Autor/innen: Dr. M. Otto    Zuletzt aktualisiert: 13.01.2024

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