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Die ECHA (European Chemical Agency) befasst sich derzeit mit Regulierungen (Zulassung oder Verbot) von Tätowierungsmitteln. Eine in wenigen Tagen von über 100.000 Menschen unterzeichnete Petition will sich an den Bundestag richten, um zu bewirken, dass es zu keinen Einschränkungen kommt.
Bislang sind in einer Tätowiermittelverordnung in einer Negativliste Stoffe aufgelistet, die nicht verwendet werden dürfen. Ferner gelten die Vorschriften des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches. Danach müssen Produkte für Verbraucher sicher sein (wofür der Hersteller verantwortlich ist). Aber für viele Stoffe fehlen Daten für eine verlässliche Sicherheitsbewertung.
Zu bedenken ist aus medizinischer Sicht insbesondere
- wo die Pigmente gespeichert werden (bekannt ist, dass sie sich in Lymphknoten ablagern),
- wie häufig und wie schwerwiegend sie Allergien auslösen und
- ob sie möglicherweise kanzerogen (krebserregend) oder gentoxisch (das Erbgut verändernd) sind.
Über das, was derzeit bekannt ist und wie die Gefährdung einzuschätzen ist, ist in Publikationen und Stellungnahmen des Bundesinstituts für Risikobewertung mehr nachzulesen; im BfR2Go auf S. 6-12.
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Autor/innen: Prof. K. E. von Mühlendahl
Zuletzt aktualisiert: 26.04.2023