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Therapie
Als Therapie des oralen Allergiesyndroms bleibt zunächst nur die Meidung des auslösenden Allergens, also des entsprechenden Nahrungsmittels. Auftretende Symptome müssen je nach Ausprägung entsprechend mit Medikamenten (wie z.B. Antihistaminika) behandelt werden.
Die einzige Möglichkeit, die Ursache einer Allergie zu bekämpfen, besteht in der spezifischen Immuntherapie (Hyposensibilisierung). Sie verläuft bei mehr als zwei Drittel der Patienten mit einer Pollenallergie erfolgreich und führt langfristig zu einer Verbesserung der Beschwerden (Leitlinie Hyposensibilisierung 2009).
Auf orale Allergiesymptome wirkt sich die Hyposensibilisierung allerdings nur bedingt aus. 10 bis 30 Prozent, in einigen Studien auch 50 Prozent der Patienten berichten über eine Besserung der oralen Allergiesymptome (Henzgen 1997, Henzgen 2005). Insbesondere für Patienten mit Baumpollenallergie stehen die Chancen gut (Lepp 2002). Henzgen (2001) führte eine Untersuchung an 40 Patienten mit einer Pollenallergie gegen Hasel und Birke durch. Von ihnen wiesen 31 (also 78 Prozent) eine Unverträglichkeit gegen Nahrungsmittel auf, speziell gegen Äpfel und Haselnüsse. Nach Abschluss der dreijährigen Immuntherapie gaben 74 Prozent eine Besserung der Pollenallergiesymptome an und 53 Prozent (6 von 31 Patienten) vertrugen bestimmte Nahrungsmittel besser.
Bei dem Latex-Frucht-Syndrom, dem Milben-Schalentier-Syndrom und auch dem Vogel-Ei-Syndrom bleibt allerdings nur die Meidung der entsprechenden Nahrungsmittel. Der Grund: Entweder ist keine spezifische Immuntherapie verfügbar (Latex, Vogel) oder die Immuntherapie könnte im Einzelfall sogar ein Risiko für die Entwicklung des oralen Allergiesyndroms darstellen (Hausstaubmilben) (Sidenius 2001).
Für Patienten mit OAS ist es nicht immer einfach, unverträgliche Nahrungsmittel zu meiden. Mögliche Kreuzreaktionen sind nicht immer genau bekannt. Auf den Lebensmitteln sind die Inhaltsstoffe nicht immer ausreichend gekennzeichnet. Es gibt aber gute vertiefende Literatur mit Hintergrundinformationen und Rezepten, die weiterhelfen können.
Seit 2007 müssen laut der EU-Richtlinie 2007/68/EG die 14 häufigsten Auslöser für Lebensmittelallergien und -unverträglichkeiten in der Zutatenliste eines Lebensmittels aufgelistet werden:
- Krebstiere und Krebserzeugnisse
- Eier und -erzeugnisse
- Fisch und -erzeugnisse
- Erdnüsse und Erdnusserzeugnisse
- Sojabohnen und daraus gewonnene Erzeugnisse
- Milch und -erzeugnisse (einschließlich Laktose)
- Schalenfrüchte, d.h. Mandeln, Pistazien, Hasel-, Wal-, Kaschu-, Pekan-, Para-, Makadamia- und Queenslandnüsse und daraus gewonnene Erzeugnisse
- Sellerie und -erzeugnisse
- Senf und -erzeugnisse
- Sesamsamen und -erzeugnisse
- Schwefeldioxid und Sulfite (Konzentration mehr als 10mg/kg oder 10mg/l), ausgedrückt als SO2
- Lupinen und daraus gewonnene Erzeugnisse
- Glutenhaltiges Getreide (Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut oder deren Hybridstämme) und daraus gewonnene Erzeugnisse
- Weichtiere und daraus gewonnene Erzeugnisse
Gelangen jedoch unbeabsichtigt Spuren der Allergene in ein Lebensmittel, so ist es bislang den Herstellern überlassen, ihre Produkte für Allergiker entsprechend zu beschriften. Eine gesetzliche Regelung existiert hier nicht. Vorsorglich kennzeichnet die Lebensmittelindustrie ihre Produkte mit Hinweisen wie „Kann Spuren von Erdnüssen enthalten“ oder „In unserem Betrieb wird auch Fisch verarbeitet“, obwohl nicht gesichert ist, ob die Allergene im Produkt enthalten sind. Für Allergiker kann das eine erhebliche Einschränkung in der Produktauswahl bedeuten.
Seit 2014 müssen unverpackte Lebensmittel im Restaurant, beim Bäcker, Fleischer und anderen gekennzeichnet werden.
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Autor/innen: Dr. S. Schmidt, J. Linnemann, M. Sc.
Zuletzt aktualisiert: 13.01.2024