Analytik, Biomonitoring und Grenzwerte

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Analytik, Biomonitoring und Grenzwerte

Acrylamid kann ab einem Gehalt von 10 bis 30 Mikrogramm pro Kilogramm Lebensmittel nachgewiesen werden. Ab einem Wert von 50 Mikrogramm pro Kilogramm kann der Acrylamidgehalt sicher quantifiziert werden.

Auch die Körperbelastung mit Acrylamid bzw. mit seinem Stoffwechselprodukt Glycidamid kann durch Messung so genannter Addukte (Bildung durch Reaktion mit dem Blutfarbstoff Hämoglobin) erfasst werden.

Referenzwerte (Kommission Human-Biomonitoring 2008):

Nichtrauchende Kinder: 1,8 Mikrogramm des Addukts AAVal pro Liter Blut
Nichtrauchende Erwachsene: 1,2 Mikrogramm des Addukts AAVal pro Liter Blut    

Raucher weisen durchschnittlich etwa 4 – 5-fach höhere Konzentrationen des Addukts im Blut auf.

Acrylamid im Trinkwasser

Der in der aktuellen Trinkwasserverordnung festgeschriebene Grenzwert für Acrylamid liegt bei 0,1 Mikrogramm pro Liter.

Acrylamid in Kosmetikprodukten

Entsprechend den Vorgaben der 26. Richtlinie 2002/34/EG, die auch in nationales Recht umzusetzen ist, darf der Restgehalt an Acrylamid in Körperpflegemitteln, die auf der Haut verbleiben, zukünftig 0,1 Milligramm pro Kilogramm nicht überschreiten.

In sonstigen kosmetischen Mitteln sind maximal 0,5 Milligramm pro Kilogramm zugelassen.

Acrylamid in Lebensmitteln

Der Acrylamid-Gehalt in Lebensmitteln ist derzeit nicht gesetzlich geregelt.

Es existieren aber Leitlinien der Europäischen Kommission (EU 2017/2158) zu Minimierungsmaßnahmen und Richtwerten für den Acrylamidgehalt in Lebensmitteln.

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Autor/innen: Dr. M. Otto, Prof. K. E. von Mühlendahl

Zuletzt aktualisiert: 27.03.2025

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