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Vorbeugung und Sanierung
Vorbeugende Maßnahmen bei VOC-Belastung
Einer hohen Belastung der Innenraumluft mit flüchtigen organischen Verbindungen kann durch eine sorgfältige Produktauswahl bei der Inneneinrichtung vorgebeugt werden. Es sollten bevorzugt lösemittelarme Farben, Lacke, Kleber, Reinigungs- und Putzmittel verwendet werden. Oft sind diese Produkte mit Umweltzeichen, beispielsweise dem ”Blauen Engel”, gekennzeichnet. Auch für Möbel gibt es ein Gütezeichen (RAL-RG 430).
Manchmal wird der Begriff ”lösemittelarm” allerdings in irreführender Weise benutzt. Dies ist dann der Fall, wenn im fertigen Produkt weiterhin organische Stoffe mit Lösemittelcharakter enthalten sind, die aber definitionsgemäß aufgrund ihres hohen Siedepunktes nicht mehr in die Kategorie ”Lösemittel” fallen. Da diese hoch siedenden Stoffe schwer flüchtig sind, belasten sie die Raumluft auch noch lange Zeit nach ihrem Einsatz. Massivholzmöbel aus Kiefern- bzw. Fichtenholz können bei hoher Raumbeladung (viele Möbel auf engem Raum) zu einer messbaren Terpenbelastung der Innenraumluft führen, deren gesundheitliche Auswirkungen als offen anzusehen sind (Kaiser 1996). Dies gilt auch im Hinblick auf ein Sensibilisierungsrisiko bei dauerhafter inhalativer Exposition.
Naturfarben und -lacke: Gelegentlich werden die bisher üblichen organischen Lösemittel durch Terpentinöl und andere ”natürliche Lösemittel” ersetzt und die entsprechenden Produkte als ”natürlich” besonders herausgestellt. Das bedeutet jedoch nicht, dass diese Produkte harmlos sind. Ein Hauptbestandteil des Terpentinöls sind Terpene. Von einigen Terpenen ist bekannt, dass sie Allergien auslösen sowie in hoher Konzentration die Schleimhaut reizen und Kopfschmerzen verursachen können.
Lifestyle, Wasch- und Reinigungsmittel und Kosmetika: Viele liebgewordene “Lifestyle”-Gewohnheiten tragen ebenfalls zur Belastung der Innenraumluft bei, beispielsweise Duftkerzen, Duftlampen, Raumluftsprays,Textilerfrischer, manche Kosmetika oder offene Kamine. Empfindliche Personen sollten auf diese besser verzichten oder ihren Gebrauch zumindest einschränken. Inzwischen sind auch duftstofffreie Wasch- und Reinigungsmittel wie auch duftstofffreie Kosmetika erhältlich.
Das BfR schlägt vor, spezifische Regelungen für allergene Duftstoffe in Kerzen festzulegen, die sich an den Regelungen der EU-Kosmetikverordnung 1223/2009 bzw. der EU-Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG orientieren.
Sanierung
Sofern bereits eine hohe Innenraumbelastung mit VOC vorliegt, kann die Quelle möglicherweise entfernt werden.
Als Sofortmaßnahme ist regelmäßiges Lüften zu empfehlen: im Winter Stoßlüftung, bevorzugt als Querlüftung, im Sommer auch Dauerlüftung. Kleidung, die gerade chemisch gereinigt wurde, sollte gut gelüftet werden, bis sich der ”chemische Geruch” verliert.
Falls sich Lösemittel/VOC in der Bausubstanz ”eingenistet” haben (beispielsweise im Zusammenhang mit verklebtem Teppichboden oder einer Fassadenhydrophobisierung zur Isolation des Mauerwerks gegen Außenfeuchte), gestaltet sich die Sanierung aufwändiger. Gegebenenfalls ist ein Fachmann hinzuzuziehen. Das gilt auch, wenn Garagen oder Heizungsräume als Quelle von Kohlenwasserstoffen ausgemacht wurden.
Die in Heizkostenverteilern enthaltenen Flüssigkeiten sind umweltmedizinisch weitgehend unbedenklich, nicht zuletzt deshalb, weil die in einer Heizperiode verdampfende Flüssigkeitsmenge äußerst gering ist. Zudem werden zunehmend Heizkostenmeßgeräte auf elektronischer Basis eingesetzt.
Schimmel: Das Umweltbundesamt hat hierzu einen Schimmelpilzleitfaden herausgegeben.
Autor/innen: Dr. M. Otto | Prof. K. E. von Mühlendahl