Schlussfolgerungen und Empfehlungen

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Schlussfolgerungen und Empfehlungen

Schlussfolgerungen und Empfehlungen

Stillen stellt für die meisten Säuglinge die optimale Versorgung dar. Muttermilch genügt als einziges Lebensmittel für den Zeitraum der ersten vier bis sechs Lebensmonate für eine normale Entwicklung gesunder Säuglinge (Empfehlungen der Nationalen Stillkommission am BfR 2004).

Für die Allergieprävention geht man davon aus, dass 4 Monate alleiniges Stillen ausreichend sind. Für eine längere Stillzeit konnte kein zusätzlicher Nutzen bezüglich der Allergieprävention nachgewiesen werden (Koletzko et al. 2010, Leitlinie Allergieprävention, 2014).

Während der Schwangerschaft und der Stillzeit sollte wenn möglich kein Alkohol getrunken werden, da dieser auch durch das Kind aufgenommen wird und dessen gesundheitliche Entwicklung negativ beeinflussen kann. Schwangere und Stillende sollten nach den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. (2009) vorsorglich keinen oder sehr wenig Alkohol trinken (Gundert-Remy et al., 2012).

Die vorstehenden Daten zur Fremdstoffbelastung der Muttermilch zeigen einen deutlichen Rückgang der Belastung auf. Es zeigt sich aber auch, dass neue Schadstoffe ihren Weg in die Muttermilch finden.

Die Nationale Stillkommission und die Kommission „Human-Biomonitoring“ des Umweltbundesamtes sehen in den Rückständen kein gesundheitliches Risiko für den gestillten Säugling. Sie sollten keinen Anlass für irgendwelche Einschränkungen des Stillens geben (Kommission „Human-Biomonitoring“ des Umweltbundesamtes 2008, Empfehlungen der Nationalen Stillkommission am BfR 2004).

Bereits 1988 und 1992 hatten die WHO und die Deutsche Gesellschaft für Pharmakologie und Toxikologie auf Basis der damals höheren Gehalte von PCB und Dioxinen in der Muttermilch festgestellt, dass keinerlei Einschränkungen des Stillens abzuleiten sind (WHO 1988, Beratungskommission Toxikologie der DGPT).

Der Nutzen, der sich für einen gestillten Säugling aus der Ernährung mit Muttermilch ergibt, ist weitaus größer als jede Belastung mit Fremdstoffen. Darüber hinaus nimmt die Fremdstoffbelastung im Laufe einer Stillperiode kontinuierlich ab. Folglich kann nach Einführen der Beikost solange gestillt werden, wie Mutter und Kind es wollen.

Am Rande sei auf neuere Untersuchungen zur Anwesenheit von Fremdstoffen in Säuglingsfertignahrung hingewiesen. Beispielsweise können bei  der Hitzebehandlung pflanzlicher Fette während der Raffination Stoffe wie z.B. 3-MCDP- und Glycidol-Fettsäureester entstehen, die sich in der Säuglingsfertignahrung wiederfinden.

Nach der Geburt eines Kindes hat jede Mutter die Möglichkeit sich von einer Nachsorgehebamme betreuen und beraten zu lassen. Sie hilft auch bei Fragen rund um das Thema Stillen. Die Kosten übernimmt die Krankenkasse der Mutter. Auch Still- und Laktationsberaterinnen (www.stillen.de und www.lalecheliga.de) helfen Ihnen kostenfrei weiter.

Das Faltblatt „Checkliste für die Zeit nach der Geburt“ der Nationalen Stillkommission gibt weitere Hinweise.

Grundsätzlich sind Fremdstoffe in der Muttermilch generell unerwünscht. Diese Aussage gilt umso mehr, als in den letzten Jahren neue Stoffe wie Flammschutzmittel und Weichmacher hinzugekommen sind. Aus Gründen der Gesundheitsvorsorge fordern die Expertenkommissionen (WHO, Nationale Stillkommission, DFG) geeignete Maßnahmen, um den Eintrag von fettlöslichen und schwer abbaubaren Stoffen in die Umwelt zu verhindern und zu minimieren.

Muttermilch untersuchen lassen

Interessierte Stillende können ihre Milch bei den Muttermilch-Untersuchungsstellen der Bundesländer kontrollieren lassen. Besonders wichtig ist diese Möglichkeit für Frauen, die über einen längeren Zeitraum wie durch eine berufliche Tätigkeit in Landwirtschaft oder Industrie mit den Schadstoffen in Kontakt waren. Die Analyse durch die landeseigenen Labore ist kostenlos.

Muttermilch-Untersuchungsprogramme:

  • Nordrhein-Westfalen:
    Kontakt: Chemisches Landes- und Staatliches Veterinäruntersuchungsamt (CVUA). Joseph-König-Straße 40, 48147 Münster, Tel.: 0251 9821-0, E-Mail: poststelle@cvua-mel.de
  • Mecklenburg-Vorpommern:
    Kontakt: Landesamt für Gesundheit und Soziales, Herr Dr. Hauk, Tel.: 0381/4955342
  • Bayern:
    Interessierte wenden sich bitte an das örtliche Gesundheitsamt ihrer Gemeinde.

Rückstände und Schadstoffe in der Muttermilch

Ein in der Monatsschrift Kinderheilkunde erschienener Beitrag liefert detaillierte Informationen und Bewertungen zu Rückständen und Schadstoffen in der Muttermilch und zur Entwicklung in den letzten dreißig Jahren.

von Mühlendahl, K. E., Otto, M.: Rückstände und Schadstoffe in der Muttermilch. In: Monatsschrift Kinderheilkunde 5/2012; S. 455-460.

Download (PDF, 377 KB)

Autor/innen: J. Linnemann M. Sc.

Zuletzt aktualisiert: 06.08.2024

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