Asbest in Speckstein

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Asbest in Speckstein

Speckstein ist ein natürlich vorkommender Rohstoff. Das Gestein ist undurchsichtig, meist weißlich bis speckigweiß gefärbt und fühlt sich fettig und seifig an. Diese Eigenschaften geben ihm die Namen Speckstein oder Seifenstein. Rötlichgelber oder grünlichbrauner Speckstein enthält Spuren von Eisen, Aluminium und Kalzium.

Speckstein ist ein kompaktes Gestein, das überwiegend aus Schichtsilikatmineral Talk besteht. Es hat nur eine geringe Härte, besitzt gleichzeitig aber eine große Temperaturbeständigkeit, Wärmespeicherfähigkeit und Unempfindlichkeit gegenüber Temperaturschwankungen.

Deshalb wurde Speckstein zum einen als leicht zu bearbeitendes Material für den Kunst- oder Werkunterricht eingesetzt und zum anderen als Baumaterial für Öfen verwendet. Weitere Anwendungen finden sich unter anderem in Isoliermassen der elektrokeramischen Industrie, Bodenplatten, feuerfeste Formkörper und Topfsteine zum Bau von elektrischen Öfen.

Bedeutende Vorkommen finden sich in Ägypten, Afrika, Brasilien, China, Frankreich, Finnland, Indien, Italien, Kanada, Norwegen, Österreich, Russland, Schweiz und der Ukraine. In Deutschland wurde Speckstein bis vor wenigen Jahren in der Johanneszeche in Göpfersgrün bei Wunsiedel in Oberfranken abgebaut. Der zum Ofenbau genutzte Speckstein wird hauptsächlich in Finnland und Brasilien abgebaut.

Seit Jahrzehnten wird immer wieder die Diskussion geführt, ob und in welchem Ausmaß Asbest in Speckstein enthalten ist. In den letzten Jahren haben die Berufsgenossenschaften im Rahmen ihrer Präventionsarbeit in der Arbeitsmedizin exemplarisch in einigen Proben Speckstein Asbest nachweisen können. Zwei von 35 Specksteinen wiesen dabei Asbestgehalte auf, die nach der Gefahrenstoffordnung nicht zulässig sind. In rund einem Viertel der Proben, fanden sich nur sehr geringe Anteile.

Im Jahr 2000 gab es eine intensive Auseinandersetzung um die Verwendung von Speckstein in Schulen. Die Untersuchungsergebnisse verschiedener Labore und der Berufsgenossenschaften führten zu einem Verbot der Verarbeitung von Speckstein in Bildungseinrichtungen in vielen Bundesländern (Mattenklott 2007). In einigen Ländern darf Speckstein verwendet werden, wenn der Vertreiber nachweisen kann, dass das Material asbestfrei ist.

Da nur die lungengängigen Astbestfasern eine Gesundheitsgefährdung darstellen, geht von einem staubfreien Handstück oder Formstein aus Speckstein keine Gefahr aus. Auch die normale Nutzung eines Specksteinofens stellt in dieser Hinsicht kein Risiko dar. Erst bei der Bearbeitung durch Sägen, Bohren, Schleifen entstehen die Stäube. Enthält das Grundmaterial Asbestmineralien, so können bei der Bearbeitung einzelne Fasern in die Umwelt und damit in die Atemluft gelangen.

Allgemein bleibt festzuhalten, dass keine pauschalen Aussagen über den Asbestgehalt in Speckstein getroffen werden können. Es ist zu empfehlen, von den Händlern der Specksteine einen Nachweis einzufordern, der unter Einhaltung der Technischen Regeln für Gefahrenstoffe (TRGS 517) bestätigt, dass im Material kein Asbest nachgewiesen werden kann. Aber auch dann sind bei der Bearbeitung von Specksteinen grundsätzlich Schutzmaßnahmen anzuwenden.

Handlungsempfehlungen bzgl. Asbest in Speckstein

Sinnvolle Handlungsempfehlungen hat das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ausgesprochen. Sie schließen die Reinigung von Werkräumen, in denen Speckstein bearbeitet wird, mit ein:

  • Die Ermittlungspflicht über die zutreffenden Schutzmaßnahmen bei der Reinigung von Schulräumen, in denen Speckstein mit möglichen Asbestgehalten gestalterisch bearbeitet wurde, obliegt u. a. dem Leiter der Schule (§ 36 in Verbindung mit § 3 Abs. 4 GefStoffV). Verfügt er hierzu nicht über die dafür notwendigen Kenntnisse, wendet er sich an den Sachaufwandsträger der Schule.
  • Sofern nach der normalen gestalterischen Bearbeitung von Specksteinen im Kunst- oder Werkunterricht die allgemein üblichen Aufräum- und Reinigungsmaßnahmen durchgeführt wurden, ist nach dem derzeitigen Kenntnisstand nicht zu erwarten, dass sich in den Räumen unzulässig hohe Ansammlungen von Asbestfaserkonzentrationen gebildet haben.
  • Specksteinvorräte (unbearbeitetes und unbehandeltes Material) sollten gründlich mit einem drucklosen Wasserstrahl abgespült und anschließend staubdicht verpackt werden. Die Entsorgung kann mit staubdichter Verpackung über den Restmüll erfolgen.
    Endbehandeltes Material (polierte Exponate) sollte ebenfalls mit drucklosem Wasserstrahl abgespült werden. Gegen ein weiteres Ausstellen dieser Exponate bestehen keine Bedenken.
  • Sofern in den Räumen eine regelmäßige Grundreinigung erfolgt ist und keine deutlich erkennbaren Staubablagerungen festzustellen sind, sind keine zusätzlichen Maßnahmen erforderlich.
  • Die Entfernung von Staubablagerungen, bei denen ein Anteil von Talkumpartikeln aus der Specksteinbearbeitung nicht auszuschließen ist, sollte grundsätzlich möglichst nass aber ohne starken Wasserstrahl erfolgen (z. B. vorsichtig benässen und mit Gummischaber abziehen oder aufwischen). Das Absaugen mit handelsüblichen Staubsaugern darf erst wieder durchgeführt werden, wenn die kontaminierten Stäube vorher gefahrlos entfernt werden.
  • Bei den beschriebenen Reinigungsprozessen anfallendes Wasser ist aufzufangen und wie Abwasser über die Kanalisation zu entsorgen.
  • Bei starker Staubansammlung in Speckstein-Bearbeitungsräumen können weitergehende Schutzmaßnahmen bei der Staubentfernung erforderlich sein. Zur Beurteilung sind im Einzelfall entsprechende Sachverständige (z. B. öffentlich bestellte Asbest-Sachverständige) heranzuziehen. Auskünfte erteilen auch das örtlich zuständige Gewerbeaufsichtsamt oder der zuständige Unfallversicherungsträger.

Autor/innen: Prof. Dr. K. E. von Mühlendahl, Dr. M. Otto

Zuletzt aktualisiert: 17.07.2024

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