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Analytik, Biomonitoring und Grenzwerte
Analytik
Die Konzentration von Tabakinhaltsstoffen in der Innenraumluft zu bestimmen ist technisch zwar möglich, in der Praxis jedoch meist wenig sinnvoll, zumal da berücksichtigt werden muss, dass es für einige Schadstoffe (Formaldehyd, PAK, Benzol, Toluol usw.) im Innenraum noch andere Quellen geben kann. Eine genauere Aussage über die individuelle Tabakrauchbelastung erlaubt die Bestimmung der Nikotin-/Cotinin-Konzentration im Urin bzw. des Nikotins im Haar (siehe “Biomonitoring”).
Biomonitoring
Leitsubstanz für die Abschätzung einer Tabakrauchexposition ist Nikotin. Nikotin kommt außer in Tabakblättern auch in manchen Nahrungsmitteln wie Tee, Tomaten, Kartoffeln und grünem Pfeffer vor, die Zufuhr über Nahrungsmittel kann jedoch gegenüber dem Tabakrauch meist vernachlässigt werden (Umweltbundesamt 1996).
Nikotin und sein Stoffwechselprodukt Cotinin können im Blutserum und im Urin nachgewiesen und analytisch bestimmt werden, Nikotin zusätzlich auch im Haar. Nikotin wird vom Körper relativ rasch ausgeschieden, die Halbwertszeit beträgt nur etwa 0,5 bis 2 Stunden. Die Ausscheidung von Cotinin erfolgt dagegen etwas langsamer, die Halbwertszeit liegt hier zwischen 19 und 40 Stunden. Die Cotininanalyse im Serum oder – wie meist üblich – im Urin hat daher den Vorteil, dass eine Belastung mit Tabakrauch auch noch 1 bis 3 Tage nach dem Ende der Exposition nachgewiesen werden kann.
Nach Untersuchungen des Umweltbundesamtes im Rahmen des Umwelt-Surveys 1998 liegt der mittlere Nikotingehalt im Urin von Nichtrauchern (Nierauchern) unterhalb von 2 Mikrogramm pro Liter (Cotinin: Weniger als 4 Mikrogramm pro Liter). Mit zunehmendem Zigarettenkonsum steigen der Nikotin- und der Cotiningehalt im Urin an und erreichen bei einem täglichen Konsum von mehr als 20 Zigaretten Werte von 1080 Mikrogramm Nikotin bzw. 2060 Mikrogramm Cotinin pro Liter (Becker und Seiwert 2002).
Um eine Dauerbelastung mit Passivrauch nachzuweisen, ist die Bestimmung des Nikotins im Kopfhaar am besten geeignet. Das Haar wirkt als sogenannter Passivsammler, da es Nikotin aus der Umgebungsluft absorbiert. Der Nikotingehalt im Haar von Nichtrauchern liegt unter 0,1 Mikrogramm Nikotin pro Gramm Haar, bei Passivrauchern liegt er etwa bei 0,8 Mikrogramm Nikotin pro Gramm Haar und bei aktiven Rauchern noch weit darüber.
Daten zum Passivrauchen bei Kindern, die im Rahmen des Kinder-Umwelt-Surveys des Umweltbundesamtes erhoben wurde, finden sich hier.
Grenzwerte und Richtwerte
Besserer Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz – das ist das Ziel der Änderung der Arbeitsstättenverordnung vom 31.07.2002, in der die Arbeitgeber nun ausdrücklich verpflichtet werden, nichtrauchende Beschäftigte wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch zu schützen. Das Jugendschutzgesetz verbietet sowohl die gewerbliche Abgabe von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren als auch Tabak- und Alkoholwerbung in Kinos vor 18 Uhr.
Am 22.3.2007 haben sich die Ministerpräsidenten der Bundesländer auf einen weitgehenden Nichtraucherschutz in der Gastronomie, in Schulen, Kindergärten, Behörden, Discotheken und öffentlichen Verkehrsmitteln geeinigt, der am 1. August 2007 in Kraft getreten ist. In einzelnen Bundesländern sind Ausnahmen für kleine Eckkneipen, abgetrennte Räume in Gaststätten, Festzelte und Wiesengaststätten per Landesregelung möglich.
Insgesamt ist in den vergangenen 12 Jahren die Akzeptanz des Nichtraucherschutzes in der Gastronomie erheblich gestiegen: 81 % aller Befragten sprachen sich in 2015 für ein Rauchverbot aus, 74 % waren auch für ein Verbot von E-Zigaretten (Tabakatlas 2015, DKFZ).
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Autor/innen: Dr. M. Otto, Prof. K. E. von Mühlendahl
Zuletzt aktualisiert: 13.01.2024