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Zusammenfassung: Mobilfunk – Kinder – Gesundheit

  • Es ist sehr unwahrscheinlich, dass die Felder einer Mobilfunk-Basisstation in üblicher Entfernung gesundheitlich bedeutsame Effekte einschliesslich Krebs ursächlich hervorrufen können. Das gilt für alle Mobilfunkstandards (2 G, UMTS, LTE und 5 G bis 6 Ghz).
  • Grundsätzlich gilt das auch für Telefonate mit dem Handy bzw. Smartphone. Allerdings ergaben einige epidemiologische und tierexperimentelle Studien Hinweise auf ein erhöhtes Krebsrisiko (insbesondere Hirntumoren), die in der Fachwelt diskutiert und teilweise unterschiedlich interpretiert werden. Die IARC (Internationale Krebsforschungsagentur) hatte im Mai 2011 hochfrequente Felder als „möglicherweise krebserregend für den Menschen“ eingestuft. Die Einordnung neuerer Studien (NTP-Studie, Ramazzini-Studie, Studien von Prof. Lerchl u.a.) wird kontrovers diskutiert. Dagegen kam die australische Strahlenschutzbehörde ARPANSA im September 2024 in einer von der WHO in Auftrag gegebenen Studie zum Schluss, dass es keine Assoziation zwischen Smartphone-Nutzung und Tumoren im Kopfbereich gibt.
  • Kinder und Mobilfunk: auch wenn es derzeit kaum wissenschaftlich belastbare Hinweise für eine besondere Empfindlichkeit von Kindern gegenüber hochfrequenten elektromagnetischen Feldern gibt, sprachen sich die Strahlenschutzkommission und die bis 2023 bestehende „Kinderärztliche Beratungsstelle für Umweltmedizin“ für eine restriktive Nutzung von Mobiltelefonen insbesondere durch jüngere Kinder aus. Das geschieht aus präventivmedizinischen Überlegungen heraus. (siehe Abschnitt „Smartphone-Nutzung durch Kinder und Jugendliche: Umfang sinnvoller Prävention und Tipps für Eltern“).
  • Neben der Frage der Strahlenbelastung warnen Kinder- und Jugendärzte vor einem übermässigen Bildschirm-Medienkonsum (Smartphone, Tablet, Fernseher) durch Kleinkinder (BLIKK-Studie, Initiative „Bildschirmfrei bis 3“) und weisen auf mögliche psychosoziale Gefahren für Jugendliche hin.

 

 

 

 

Autor/innen: Dr. M. Otto | Prof. K. E. von Mühlendahl

Zuletzt aktualisiert: 29.10.2024

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