Analytik und Biomonitoring

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Analytik und Biomonitoring

Analytik

Die nachfolgenden Empfehlungen betreffen die Problematik PAK-haltiger Parkettkleber (vgl. hierzu auch das unter “Vorbeugung und Sanierung” angegebene Ablaufschema).

Falls eine Sichtprüfung des Parketts einen Hinweis auf eine “dunkle Klebermasse” ergibt, die vor der Mitte der 70er Jahre eingebracht wurde, ist es sinnvoll, diese auf die Leitsubstanz Benzo(a)pyren und ggf. auch auf polychlorierte Biphenyle (eine andere Schadstoffgruppe) untersuchen zu lassen.

Diese Untersuchungen werden von umweltanalytisch zertifizierten Labors vorgenommen. Es ist auch möglich, den Benzo(a)pyren-Gehalt im Hausstaub bestimmen zu lassen. Dies ist allerdings nur in Einzelfällen sinnvoll, beispielsweise

  • wenn das Parkett weitgehend intakt ist, vermutlich PAK-haltige Kleber verwendet wurden und eine Kleberprobe nicht entnommen werden kann
  • wenn bei belastetem Kleber der Parkettzustand und damit die Freisetzung von PAK in den Innenraum beurteilt werden soll

Fachleute empfehlen hierfür 4-7 Tage alten Staub durch Kehren (!) zu gewinnen, da mit dem Staubsauger größere Partikel aufgenommen werden, die das Ergebnis verfälschen.

Wer lediglich wissen möchte, ob er persönlich durch PAK im Parkettkleber besonders belastet ist, sollte ein Biomonitoring durchführen lassen. Dieses ist aussagekräftiger als eine Hausstaubuntersuchung.

Biomonitoring

1-Hydroxypyren

Als Leitsubstanz für die Belastung des Körpers mit polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen wird ein Abbauprodukt, das sogenannte 1-Hydroxypyren, im Urin bestimmt. Die Hydroxypyren-Ausscheidung im Harn ist ein zuverlässiger und empfindlicher Parameter zur Abschätzung der Belastung mit PAK.

Im Jahr 2005 wurde von der HBM-Kommission ein Referenzwert für die Hydroxypyren-Ausscheidung der Allgemeinbevölkerung festgelegt (Kommission Human-Biomonitoring 2005, 2009):

  • Für nicht aktiv rauchende Kinder (Alter: 3 – 14 Jahre) und nicht aktiv rauchende Erwachsene (Alter 18 – 69 Jahre) beträgt der Referenzwert 0,5 Mikrogramm Hydroxypyren pro Liter Urin.
  • Raucher müssen mit etwa doppelt so hohen Hydroxypyrengehalten rechnen.

Hydroxyphenanthrene

Neben Hydroxypyren werden neuerdings auch Hydroxyphenanthrene im Urin bestimmt, die gleichfalls zu den Stoffwechselprodukten der PAK gehören.

Inzwischen liegen Referenzwerte für Hydroxyphenanthrene im Urin von Kindern vor (Kommission Human-Biomonitoring 2009, siehe S. 972, Tabelle 2).

Weitere Marker

Daneben kommt die Bestimmung von so genannten PAK-Addukten von Proteinen und der DNA  in Frage, die jedoch analytisch aufwändiger ist.

Grenzwerte/ Richtwerte

Trinkwasserverordnung (21.05.2001) 0,0001 Milligramm/Liter (Summe von 4 PAK-Vertretern)
Bundesbodenschutzgesetz (16.07.1999) 2 Milligramm Benzo(a)pyren/kg Boden Prüfwert Kinderspielflächen
Bundesbodenschutzgesetz (16.07.1999) 4 Milligramm Benzo(a)pyren/kg Boden Prüfwert Wohngebiete
Bundesbodenschutzgesetz (16.07.1999) 10 Milligramm Benzo(a)pyren/kg Boden Parkanlagen
LAI 1991 1,3 Nanogramm Benzo(a)pyren/m3 Luft (Jahresmittelwert) Länderausschuss für Immissionsschutz
Fleischverordnung (1988) 1 Mikrogramm Benzo(a)pyren/kg Fleischerzeugnis  

In der EU-Verordnung 208/2005 vom 4. Februar 2005 wird der Höchstgehalt an Benzo(a)pyren (BaP) in Ölen, Fetten (2 Mikrogramm BaP/kg) , Babynahrung (1 Mikrogramm BaP/kg), Fleisch und Fleischerzeugnissen (5 Mikrogramm BaP/kg), Räucherfisch (5 Mikrogramm BaP/kg) und Schalentieren (10 Mikrogramm BaP/kg) neu geregelt.

Auf Empfehlung des BfR wurde durch die EU-Kommission eine verbindliche Rechtsnorm eingeführt, die die Verwendung krebserzeugender PAK in Verbraucherprodukten beschränkt. Ab 2015 gilt für Produkte, die bei normaler Verwendung mit der Haut oder der Mundhöhle in Kontakt kommen, ein Grenzwert von 1mg/kg. Für Kinderspielzeug und weitere Artikel für Säuglinge und Kleinkinder gilt ein niedrigerer Grenzwert von 0,5 mg/kg.

Für alle Produkte, die in der EU vermarktet werden, gelten diese Grenzwerte zukünftig als verbindlich.

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Autor/innen: Dr. M. Otto Prof. K. E. von Mühlendahl

Zuletzt aktualisiert: 13.01.2024

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