Leitlinien für die Innenraumluftqualität der WHO

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Leitlinien für die Innenraumluftqualität der WHO

Die WHO (Weltgesundheitsorganisation) stellt Leitlinien für mehrere Chemikalien in der Innenraumluft bereit, die als Empfehlungen für Länder bei der Definition rechtsverbindlicher Standards zur Aufrechterhaltung der Innenraumluftqualität dienen sollen.

Nachstehend folgen Erläuterungen zu den Schadstoffen Benzol, Kohlendioxid, Formaldehyd, Naphthalin, Stickstoffdioxid, Polyzyklische Kohlenwasserstoffe (PAK), Radon, Trichlorethylen und Tetrachlorethylen:

Benzol

Die Konzentration von Benzol ist in Innenräumen oft höher als in der Außenluft, da Benzol von außen nach innen eindringt und Emissionsquellen in den Räumen zusätzlich Benzol absondern. Die Aufnahme des genotoxischen und karzinogenen Benzols erfolgt hauptsächlich über die Lungen.

Obwohl die Benzol-Konzentrationen in Innenräumen normalerweise unterhalb des niedrigsten Wertes liegen, für den ein nachhaltiger gesundheitlicher Effekt nachgewiesen werden kann, sollte Benzol bei der Schadstoffanalyse der Innenraumluft berücksichtigt werden.

Da keine Empfehlung für eine gesundheitlich unbedenkliche Konzentration (Schwellenwert) gegeben werden kann, sollten Tätigkeiten, die Benzol in die Raumluft freisetzen, so weit wie möglich reduziert bzw. eliminiert werden. Hierzu zählen u.a. das Rauchen, der Einsatz von bestimmten Lösungsmitteln oder die Verwendung von Baustoffen, die Benzol abgeben.

Kohlenmonoxid

Bei einer Kohlenmonoxidexposition ist zwischen einer chronischen und einer akuten Exposition zu unterscheiden. Allgemein führen hohe Kohlenmonoxidkonzentrationen zu einer verringerten körperlichen Leistungsfähigkeit, einem höheren Risiko für ischämische Herzerkrankungen und im Extremfall zum Tod.

Studien von 2009 zeigen, dass bei einer längerfristigen, mittleren Exposition die Konzentration unter 10 mg/m3 bei achtstündiger Exposition liegen sollte. Die WHO empfiehlt daher folgende Konzentrationen nicht zu überschreiten:

  • 100 mg/m3 bei 15 min. Exposition
  • 35 mg/m3 bei 1 h Exposition (leichte körperliche Betätigung; max. einmal pro Tag)
  • 10 mg/m3 bei 8 h Exposition (mittlere Konzentration; leichte bis mäßige körperliche Betätigung)
  • 7 mg/m3 bei 24 h Exposition (mittlere Konzentration; bei wachen und aufmerksamen, aber nicht körperlich aktiven Personen)

Formaldehyd

Über die Innenraumluft wird der größte Anteil an Formaldehyd inhaliert. Eine Konzentration von 0,6 mg/m3 führt am Auge zu einer Zunahme der Blinzelfrequenz und zu Bindehautrötungen. Dieser Wert dient als Grundlage zur Errechnung des Schwellenwertes von 0,1 mg/m3, von dem angenommen wird, dass weder bei Erwachsenen noch Kindern eine Sensibilität vorhanden ist oder eine Sensibilisierung entsteht. Daher empfiehlt die WHO eine Exposition von 0,1 mg/m3 pro 30-Minuten-Intervall während eines Tages nicht zu überschreiten.

Langfristige Effekte wie z.B. eine Krebsentstehung (Nasen-Rachenraum, myeloische Leukämie) werden bei einer Konzentration von 0,2 mg/m3 hervorgerufen und liegen damit oberhalb des empfohlenen Wertes von 0,1 mg/m3. Langfristige gesundheitliche Auswirkungen werden somit nach Ansicht der WHO verhindert.

Um die Formaldehydkonzentrationen auf Dauer zu verringern, können Baumaterial und andere Produkte mit geringer Emission verwendet, Passivrauch und andere Verbrennungsprodukte (auch: Biothenal-Kamine) vermieden werden. Hohe Konzentrationen können sofort durch Lüften verringert werden.

Naphthalin

Eine Exposition mit Naphthalin kann zu Atemwegsläsionen, inklusive Tumoren in den oberen Atemwegen und einer hämolytischen Anämie führen. Aus ausführlichen Studien schloss die WHO auf einen Jahresmittelwert von 0,01 mg/m3.

Die Naphthalin-Werte steigen in der Innenraumluft bei einem Gebrauch von naphthalinhaltigen Mottenkugeln stark an. Damit die Naphthalin-Konzentration in der Innenraumluft gesenkt wird, sollten naphthalinhaltige Mottenkugeln möglichst nicht benutzt werden. Ohne die genannten Naphthalinquellen sinkt die Naphthalin-Konzentration auf knapp über die Nachweisgrenze von 1 µg/m3.

Stickstoffdioxid

Die WHO empfiehlt einen Richtwert von 200 mg/m3 als 1-Stunden-Mittel anzuwenden. Ab etwa der doppelten Konzentration beginnt die Lungenfunktion bei Asthmatikern abzunehmen und die Atemwege werden sensibilisiert. Eine abweichende Bewertung von Innenraumluft und Außenluft ist nach Ansicht der WHO nicht nötig. Als Jahresmittelwert werden 40 mg/m3 empfohlen.

Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)

PAK bestehen aus einem Gemisch verschiedener Verbindungen, deren Zusammensetzung je nach Ort variiert. Gebunden an Luftpartikel, werden PAK hauptsächlich über die Lunge aufgenommen. Manche der PAK sind starke Karzinogene, wobei der Lungenkrebs als häufigste Krebsart auftritt.

Aufgrund dieser Schwierigkeiten wird Benzo(a)pyren als Indikatorsubstanz herangezogen, zumal viel über dessen Toxikologie bekannt ist, Benzo(a)pyren eines der stärksten Karzinogene der PAK ist und in vielen Studien als Indikatorverbindung Verwendung findet.

Wenn Benzo(a)pyren in der Innenraumluft verringert wird, sollten nach Ansicht der WHO  andere gesundheitsschädliche Wirkungen, die auf PAK zurückgeführt werden, ebenfalls abnehmen. 

Radon

Epidemiologische Studien in Wohnungen zeigen einen Zusammenhang zwischen Radon und einem Risiko für Lungenkrebs auf, können aber keinen Schwellenwert angeben. Bei einer Langzeitexposition über 30 Jahre mit zusätzlichen 100 Bq/m3 steigt das relative Risiko um 16 %, ist aber davon unabhängig, ob jemand Raucher, Ex-Raucher oder lebenslanger Nichtraucher ist.

Das absolute Lungenkrebsrisiko und das kumulative Sterberisiko sind dagegen bei Rauchern deutlich höher als bei Nichtrauchern, das Risiko für Ex-Raucher liegt zwischen dem Risiko der Raucher und dem der Nichtraucher und ist davon abhängig, wie lange das Rauchen zurückliegt.

Aufgrund neuester Erkenntnisse schlägt die WHO einen Referenzwert von 100 Bq/m3 vor, um die Gesundheitsgefährdung so niedrig wie möglich zu halten. Sollte dieser Wert wegen örtlicher Gegebenheiten nicht eingehalten werden können, sollte der Referenzwert von 300 Bq/m3 (10 mSv pro Jahr nach neuesten Berechnungen der Internationalen Strahlenschutzkommission) nicht überstiegen werden.

Trichlorethylen

In der Vergangenheit wurden Studienergebnisse bezüglich der Toxizität von Trichlorethylen und des Krebsrisikos unterschiedlich bewertet. Aus diesem Grund werden in die gesundheitliche Bewertung von Trichlorethylen durch die WHO neue Kenntnisse mit einbezogen. Beachtet wurden ein von der Art unabhängiger Wirkmechanismus, eine schwache nachgewiesene Genotoxizität und das Auftreten bestimmter Krebsarten sowohl bei Menschen als auch bei Tieren (siehe “Zusätzliche Informationen” am Seitenende).

Tetrachlorethylen

Ein Leitlinienwert wird zurzeit mit einer Beeinträchtigung verhaltensneurologischer Leistungen und Veränderungen der Niere begründet. Die epidemiologische Beweislage ist dagegen fragwürdig, bei Tieren beobachtete Tumore werden als nicht humanrelevant eingeordnet und es gibt keinen Hinweis auf eine Genotoxizität.

Nach Ansicht der WHO ist der Nutzen eines Kurzzeitwertes weniger geeignet, da akute Effekte erst in sehr hoher Konzentration (340 mg/m3) auftreten. Stattdessen stellt ein Langzeitwert einen besseren Schutz für die Gesundheit dar. Die WHO empfiehlt einen Richtwert von 0,25 mg/m3 im Jahresmittel.

Tabellarische Übersicht der Empfehlungen zu den oben aufgeführten Chemikalien:

Schadstoffe

Empfehlung

Bemerkungen

Benzol

Empfehlung für sichere untere Belastungsgrenze nicht möglich.

  • häufig hohe Konzentrationen in Innenraumluft
  • Aufnahme über Lungen
  • genotoxisch
  • karzinogen

Kohlenmonoxid

  • 100 mg/m3 in 15 min.
  • 35 mg/m3 in 1 h
  • 10 mg/m3 in 8 h
  • 7 mg/m3 in 24 h
  • hohe Konzentrationen häufig Ursache für tödliche Unfälle
  • erhöhte Konzentrationen
    • verursachen verringerte Beweglichkeit
    • erhöhen Risiko für ischämische Herzerkrankungen

 

Formaldehyd

empfohlene Höchstkonzentration von durchschnittlich 0,1 mg/m3 in 30 min

  • Quellen besonders in Innenräumen
  • empfohlene Höchstkonzentration
    • soll vor sensorischen Irritationen schützen
    • dient der Prävention vor Folgen einer Langzeitbelastung für die Lungenfunktion oder dem Risiko einer Krebserkrankung

Naphthalin

Belastungsgrenze bei 0,01 mg/m3 im Jahresdurchschnitt

  • begründet mit Schädigungen der Atemwege

Stickstoffdioxid

Belastungsobergrenze von 40 mg/m3 im Jahresdurchschnitt

  • eine Vielzahl an Atemwegserkrankungen möglich

Polyzyklische Kohlenwasserstoffe (PAK)

Empfehlung eines unteren Belastungswertes ist nicht möglich.

  • größtes Risiko Lungenkrebs
  • Benzo(a)pyren eines der stärksten Karzinogene

Radon

keine sichere Untergrenze

  • karzinogen
  • Gewohnheitsraucher besitzen ein vielfach höheres Lungenkrebsrisiko als Nichtraucher

Trichlorethylen

keine Grenzwertempfehlung

  • plausibles Krebsrisiko

Tetrachlorethylen

empfohlene Höchstmenge 0,25 mg/m3 im Jahresdurchschnitt

  • höhere Belastung kann zu Nierenschäden und Schädigungen der Nervenleistung führen

Ergänzende Informationen:

Aufgrund der Kanzerogenität von Trichlorethylen bei Tieren, positiver epidemiologischer Studien und eines plausiblen Krebsrisikos beim Menschen empfiehlt die WHO einen Ansatz ohne Schwellenwert mit einer Risikoabschätzung statt eines sicheren Schwellenwertes, der eine gesundheitliche Unbedenklichkeit anzeigen würde.

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Allgemeine Literatur

  • Bekanntmachung des Umweltbundesamtes (2014a): Ermittlung und Beurteilung chemischer Verunreinigungen der Luft von Innenraumarbeitsplätzen (ohne Tätigkeit mit Gefahrenstoffen). Gemeinsame Mitteilung der Arbeitsgruppe Luftanalysen der Ständigen Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft und der Ad-hoc-Arbeitsgruppe Innenraumrichtwerte der Kommission Innenraumlufthygiene und der Obersten Landesgesundheitsbehörden. Bundesgesundheitsblatt 57, S. 1002-1018.
  • Bekanntmachung des Umweltbundesamtes (2014b): Gesundheitlich-hygienische Beurteilung von Geruchsstoffen in der Innenraumluft mithilfe von Geruchsleitwerten. Entwurf der Ad-hoc-Arbeitsgruppe Innenraumrichtwerte der Kommission Innenraumlufthygiene und der Obersten Landesgesundheitsbehörden zur öffentlichen Diskussion bis Ende Dezember 2015. Bundesgesundheitsblatt 57, S. 148-153.
  • Bekanntmachung des Umweltbundesamtes (2014c): Richtwerte für 1-Butanol in der Innenraumluft. Mitteilung der Ad-hoc-Arbeitsgruppe Innenraumrichtwerte der Kommission Innenraumlufthygiene und der Obersten Landesgesundheitsbehörden. Bundesgesundheitsblatt 57, S. 733-743.
  • Bekanntmachung des Umweltbundesamtes (2014d): Richtwerte für Ethylacetat in der Innenraumluft. Mitteilung der Ad-hoc-Arbeitsgruppe Innenraumrichtwerte der Kommission Innenraumlufthygiene und der Obersten Landesgesundheitsbehörden. Bundesgesundheitsblatt 57, S. 1442-1450.
  • Bekanntmachung des Umweltbundesamtes (2014e): Richtwerte für 1-Methyl-2-pyrrolidon in der Innenraumluft. Mitteilung der Ad-hoc-Arbeitsgruppe Innenraumrichtwerte der Kommission Innenraumlufthygiene und der Obersten Landesgesundheitsbehörden. Bundesgesundheitsblatt 57, S. 1232–1241.
  • Bekanntmachung des Umweltbundesamtes (2014f): Stoffmonographie für Glykolether, die zu Methoxyessigsäure verstoffwechselt werden – Referenz- und Human-Biomonitoring (HBM)_Werte für Methoxyessigsäure im Urin. Stellungnahme der Kommission Human-Biomonitoring des Umweltbundesamtes. Bundesgesundheitsblatt 57, S. 244-257.
  • Bekanntmachung des Umweltbundesamtes (2013): Richtwerte für Acetaldehyd in der Innenraumluft. Mitteilung der Ad-hoc-Arbeitsgruppe Innenraumrichtwerte der Kommission Innenraumlufthygiene und der Obersten Landesgesundheitsbehörden. Bundesgesundheitsblatt 56(10), S.1434-1447.
  • Bekanntmachung des Umweltbundesamtes (2013): Richtwerte für 2-Ethylhexanol in der Innenraumluft. Mitteilung der Ad-hoc-Arbeitsgruppe Innenraumrichtwerte der Kommission Innenraumlufthygiene und der Obersten Landesgesundheitsbehörden. Bundesgesundheitsblatt 56, S. 590-599.
  • Bekanntmachung des Umweltbundesamtes (2013): Richtwerte für Glykolether und Glykolester in der Innenraumluft: Bewertungstext. Mitteilung der Ad-hoc-Arbeitsgruppe Innenraumrichtwerte der Kommission Innenraumlufthygiene und der Obersten Landesgesundheitsbehörden. Bundesgesundheitsblatt 56, S. 286-320.
  • Bekanntmachung des Umweltbundesamtes (2013): Richtwerte für Glykolether und Glykolester in der Innenraumluft: Datenblätter. Mitteilung der Ad-hoc-Arbeitsgruppe Innenraumrichtwerte der Kommission Innenraumlufthygiene und der Obersten Landesgesundheitsbehörden. Bundesgesundheitsblatt 56, S. 286-320.
  • Bekanntmachung des Umweltbundesamtes (2013): Richtwerte für Methylisobutylketon in der Innenraumluft. Mitteilung der Ad-hoc-Arbeitsgruppe Innenraumrichtwerte der Kommission Innenraumlufthygiene und der Obersten Landesgesundheitsbehörden. Bundesgesundheitsblatt 56, S. 148-158.
  • Bekanntmachung des Umweltbundesamtes (2013): Richtwerte für Naphthalin und Naphthalin-ähnliche Verbindungen in der Innenraumluft:. Mitteilung der Ad-hoc-Arbeitsgruppe Innenraumrichtwerte der Kommission Innenraumlufthygiene und der Obersten Landesgesundheitsbehörden. Bundesgesundheitsblatt 56(10), S. 1448-1459.
  • Bekanntmachung des Umweltbundesamtes (2012): Richtwerte für C – C-Alkylbenzole in der Innenraumluft. Mitteilung der Ad-hoc-Arbeitsgruppe Innenraumrichtwerte der Kommission Innenraumlufthygiene und der Obersten Landesgesundheitsbehörden. Bundesgesundheitsblatt 55, S. 1201-1214.
  • Bekanntmachung des Umweltbundesamtes (2012): Richtwerte für Ethylbenzol in der Innenraumluft. Mitteilung der Ad-hoc-Arbeitsgruppe Innenraumrichtwerte der Kommission Innenraumlufthygiene und der Obersten Landesgesundheitsbehörden. Bundesgesundheitsblatt 55, S. 1192-1200.
  • Bekanntmachung des Umweltbundesamtes (2012): Richtwerte für Kresole in der Innenraumluft. Mitteilung der Ad-hoc-Arbeitsgruppe Innenraumrichtwerte der Kommission Innenraumlufthygiene und der Obersten Landesgesundheitsbehörden. Bundesgesundheitsblatt 55 (8), S. 1061-1068.
  • Bekanntmachung des Umweltbundesamtes (2011): Richtwerte für 2-Furaldehyd in der Innenraumluft. Mitteilung der Ad-hoc-Arbeitsgruppe Innenraumrichtwerte der Kommission Innenraumlufthygiene und der Obersten Landesgesundheitsbehörden. Bundesgesundheitsblatt 54, S. 510 – 515.
  • Bekanntmachung des Umweltbundesamtes (2011): Richtwerte für Phenol in der Innenraumluft. Mitteilung der Ad-hoc-Arbeitsgruppe Innenraumrichtwerte der Kommission Innenraumlufthygiene und der Obersten Landesgesundheitsbehörden. Bundesgesundheitsblatt 54, S. 1262–1268.
  • Bekanntmachung des Umweltbundesamtes (2011): Richtwerte für zyklische Dimethylsiloxane in der Innenraumluft. Mitteilung der Ad-hoc-Arbeitsgruppe Innenraumrichtwerte der Kommission Innenraumlufthygiene und der Obersten Landesgesundheitsbehörden. Bundesgesundheitsblatt 54, S. 388 - 400.
  • Bekanntmachung des Umweltbundesamtes (2010): Richtwerte für Benzaldehyd. Mitteilung der Ad-hoc-Arbeitsgruppe Innenraumrichtwerte der Kommission Innenraumlufthygiene und der Obersten Landesgesundheitsbehörden. Bundesgesundheitsblatt 53, S. 636 – 640.
  • Bekanntmachung des Umweltbundesamtes (2010): Richtwerte für Benzylalkohol. Mitteilung der Ad-hoc-Arbeitsgruppe Innenraumrichtwerte der Kommission Innenraumlufthygiene und der Obersten Landesgesundheitsbehörden. Bundesgesundheitsblatt 53, S. 984 – 988.
  • Bekanntmachung des Umweltbundesamtes (2010): Richtwerte für monocyclische Monoterpene (Leitsubstanz d-Limonen). Mitteilung der Ad-hoc-Arbeitsgruppe Innenraumrichtwerte der Kommission Innenraumlufthygiene und der Obersten Landesgesundheitsbehörden. Bundesgesundheitsblatt 53, S. 1206 - 1215.
  • Bekanntmachung des Umweltbundesamtes (2009): Richtwerte für gesättigte azyklische aliphatische C4- bis C11-Aldehyde in der Innenraumluft. Mitteilung der Ad-hoc-Arbeitsgruppe Innenraumrichtwerte der Kommission Innenraumlufthygiene und der Obersten Landesgesundheitsbehörden. Bundesgesundheitsblatt 52, S. 650 -659.
  • Bekanntmachung des Umweltbundesamtes (2008): Gesundheitliche Bewertung von Kohlendioxid in der Innenraumluft. Mitteilung der Ad-hoc-Arbeitsgruppe Innenraumrichtwerte der Kommission Innenraumlufthygiene und der Obersten Landesgesundheitsbehörden. Bundesgesundheitsblatt 51, S. 1358 -1369.
  • Bekanntmachung des Umweltbundesamtes (2007a): Beurteilung von Innenraumluftkontaminationen mittels Referenz- und Richtwerten. Mitteilung der Ad-hoc-Arbeitsgruppe Innenraumrichtwerte. Bundesgesundheitsblatt 50, S. 990-1005.
  • Bekanntmachung des Umweltbundesamtes (2007): Gesundheitliche Bewertung dioxinähnlicher polychlorierter Biphenyle in der Innenraumluft. Mitteilung der Ad-hoc-Arbeitsgruppe Innenraumrichtwerte der Kommission Innenraumlufthygiene und der Obersten Landesgesundheitsbehörden. Gesundheitsblatt 50(11), S. 1455-1465.
  • Bekanntmachung des Umweltbundesamtes (2006): Formaldehyd – Änderung des Richtwertes für die Innenraumluft von 0,1 ppm nicht erforderlich. Mitteilung der Ad-hoc-Arbeitsgruppe Innenraumrichtwerte der Kommission Innenraumlufthygiene und der Obersten Landesgesundheitsbehörden. Bundesgesundheitsblatt 49 (11), S. 1169.
  • Bekanntmachung des Umweltbundesamtes (1997): Richtwerte für die Innenraumluft: Pentachlorphenol. Mitteilung der Ad-hoc-Arbeitsgruppe Innenraumrichtwerte der Kommission Innenraumlufthygiene und der Obersten Landesgesundheitsbehörden. Bundesgesundheitsblatt 40, S. 234-236.
  • Binder, M., Wigbert, M. & Obenland, H. (2001): Isothiazolone aus Wandfarben. In: "Umwelt, Gebäude und Gesundheit" (September 2001). AGÖF: www.agoef.de/schadstoffe/chemische-schadstoffe/isothiazolone-aus-wandfarben.html#c347 (zuletzt aufgerufen im Mai 2019).
  • Dieter, H. H. & Grohmann, A. (1995): Grenzwerte für Stoffe in der Umwelt als Instrument der Umwelthygiene. Bundesgesundheitsblatt 38(5), S. 179.
  • Englert, N. (1997): Richtwerte für die Innenraumluft: Kohlenmonoxid. Mitteilung der Ad-hoc-Arbeitsgruppe Innenraumrichtwerte der Kommission Innenraumlufthygiene und der Obersten Landesgesundheitsbehörden. Bundesgesundheitsblatt 40, S. 425-428.
  • Englert, N. (1998): Richtwerte für die Innenraumluft: Stickstoffdioxid. Mitteilung der Ad-hoc-Arbeitsgruppe Innenraumrichtwerte der Kommission Innenraumlufthygiene und der Obersten Landesgesundheitsbehörden. Bundesgesundheitsblatt 41, S. 9-12.
  • Fülgraff, G. (2000): Bedeutung von Grenzwerten (Umweltstandards). In: Handbuch der Umweltmedizin (Hrsg. H.E Wichmann, H. W. Schlipköter, G. Fülgraff), 19. Erg. Lfg., Ecomed-Verlag, Landsberg.
  • Innenraumlufthygiene-Kommission des Umweltbundesamtes (2000): Leitfaden für die Innenraumlufthygiene in Schulgebäuden, Umweltbundesamt, Berlin (Aktualisierung Anfang 2009, siehe www.umweltbundesamt.de/publikationen/leitfaden-fuer-innenraumhygiene-in-schulgebaeuden) (zuletzt aufgerufen im Mai 2019).
  • Innenraumlufthygiene-Kommission: www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/kommissionen-arbeitsgruppen/kommission-innenraumlufthygiene (zuletzt aufgerufen im Mai 2019).
  • Kohn-Schulze, E. (1996): Grenz- und Richtwerte in der Umweltmedizin. In: Kinderarzt und Umwelt, Jahrbuch 1995/1996. Hrsg. K. E. v. Mühlendahl und M. Otto. Alete Wissenschaftlicher Dienst, München, S. 306-317.
  • Kommission "Human-Biomonitoring" des Umweltbundesamtes (2012): Richtwerte für Kresole in der Innenraumluft. Bundesgesundheitsblatt 55, S. 1061-1068.
  • Kommission Innenraumlufthygiene (IRK) (1996): Richtwerte für die Innenraumluft: Basisschema. Bundesgesundheitsblatt 39 (11), S. 422-426.
  • Link, B. (1999): Richtwerte für die Innenraumluft: Quecksilber. Mitteilung der Ad-hoc-Arbeitsgruppe Innenraumrichtwerte der Kommission Innenraumlufthygiene und der Obersten Landesgesundheitsbehörden. Bundesgesundheitsblatt 42, S. 168-174.
  • Niedersächsische Landesgesundheitsamt (NLGA) (16. August 2006): Innenraumluftqualität: Kohlendioxid (CO2), Temperatur und Luftfeuchte in Schulklassenräumen. Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz: www.umwelt.niedersachsen.de (Seite nicht mehr verfügbar, Stand Januar 2018)
  • Panašková, J., Streblow, R. & Müller, D. (2013): Sensorische Bewertung von Baumaterialien. Umweltmed – Hygiene – Arbeitsmed 18 (1), S. 14-20.
  • Plieninger, P. und Mitarb. (2004): Anleitung zur Untersuchung von chemischen Schadstoffen in Innenräumen. In: Springer Loseblatt Systeme, Praktische Umweltmedizin, Folgelieferung 2/2004.
  • Rat von Sachverständigen für Umweltfragen (1999): Umwelt und Gesundheit. Risiken richtig einschätzen. Verlag Metzler-Poeschel, Stuttgart; S. 59.
  • Roßkamp, E. (2003): Regelungen zu Schadstoffen in der Innenraumluft. UMID 2/2003, S. 23-26.
  • Sagunski, H. (1998): Richtwerte für die Innenraumluft: Styrol. Mitteilung der Ad-hoc-Arbeitsgruppe Innenraumrichtwerte der Kommission Innenraumlufthygiene und der Obersten Landesgesundheitsbehörden. Bundesgesundheitsblatt 41, S. 392-421.
  • Sagunski, H. (1996): Richtwerte für die Innenraumluft: Toluol. Mitteilung der Ad-hoc-Arbeitsgruppe Innenraumrichtwerte der Kommission Innenraumlufthygiene und der Obersten Landesgesundheitsbehörden. Bundesgesundheitsblatt 39, S. 416-421.
  • Sagunski, H. & Heger, W. (2004): Richtwerte für die Innenraumluft: Naphthalin. Bundesgesundheitsblatt 47, S. 705–712.
  • Sagunski, H. & Heinzow, B. (2003): Richtwerte für die Innenraumluft: Bicyclische Terpene (Leitsubstanz a-Pinen). Mitteilung der Ad-hoc-Arbeitsgruppe Innenraumrichtwerte der Kommission Innenraumlufthygiene und der Obersten Landesgesundheitsbehörden. Bundesgesundheitsblatt 46, S. 346-352.
  • Sagunski, H., Heinzow, B. & Müller, L. (2013): Referenzwerte, Leitwerte, Richtwerte und Grenzwerte für die Innenraumluft – eine Kurzanleitung. Umweltmed – Hygiene - Arbeitsmed 18 (3), S. 125-133.
  • Sagunski, H. & Mangelsdorf, I. (2005): Richtwerte für die Innenraumluft: Aromatenarme Kohlenwasserstoffgemische (C-C). Mitteilung der Ad-hoc-Arbeitsgruppe Innenraumrichtwerte der Kommission Innenraumlufthygiene und der Obersten Landesgesundheitsbehörden. Bundesgesundheitsblatt 48, S. 803-813.
  • Sagunski, H. & Rosskamp, E. (2002): Richtwerte für die Innenraumluft: Tris(2-chlorethyl)phosphat. Mitteilung der Ad-hoc-Arbeitsgruppe Innenraumrichtwerte der Kommission Innenraumlufthygiene und der Obersten Landesgesundheitsbehörden. Bundesgesundheitsblatt 45, S. 300-306.
  • Salthammer, T. (1999): Innenraumluftverunreinigungen. In: Umweltmedizin. Hrsg. V. Mersch-Sundermann. Georg Thieme Verlag Stuttgart, S. 373-385.
  • Sentinel-Haus-Stiftung e.V. (2011) http://www.eggbi.eu/gesundes-bauen-eggbi/ (Zuletzt aufgerufen im August 2017).
  • Stiftung Warentest (2002): Wohnen ohne Gift: sanieren, renovieren und einrichten. Stiftung Warentest, Berlin.
  • Umweltbundesamt (2011): Richtwerte für die Innenraumluft. URL: www.umweltbundesamt.de/gesundheit/innenraumhygiene/richtwerte-irluft.htm (zuletzt aufgerufen im Mai 2019).
  • Umweltbundesamt (2011): Gesundheit und Umwelthygiene Richtwerte für die Innenraumluft. Quelle www.umweltbundesamt.de (zuletzt aufgerufen im Mai 2019).
  • Umweltbundesamt (2006): Optionen für rechtliche Regelungen von Innenraumbelastungen -
    Brauchen wir eine „TA Innenraum“? www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/pdfs/TA-Innenraum.pdf (zuletzt aufgerufen im Mai 2019).
  • Witten, J., Sagunski, H. & Wildeboer, B. (1997): Richtwerte für die Innenraumluft: Dichlormethan. Mitteilung der Ad-hoc-Arbeitsgruppe Innenraumrichtwerte der Kommission Innenraumlufthygiene und der Obersten Landesgesundheitsbehörden. Bundesgesundheitsblatt 40, S. 278-284.
  • Witthauer, J., Horn, H. & Bischof, W. (1993): Raumluftqualität. Belastung, Berwertung, Beeinflussung. C. F. Müller Verlag, Karlsruhe.
  • WHO (2010): Air quality guidelines. Indoor Air: www.who.int, Outdoor Air http://www.who.int/phe/health_topics/outdoorair/outdoorair_aqg/en/ (zuletzt aufgerufen im Mai 2019).
  • Wolf, T. & Stirn, H. (2000): Richtwerte für die Innenraumluft: Diisocyanate. Mitteilung der Ad-hoc-Arbeitsgruppe Innenraumrichtwerte der Kommission Innenraumlufthygiene und der Obersten Landesgesundheitsbehörden. Bundesgesundheitsblatt 43, S. 505-512.
  • Wurbs, J. (2013): Problematische Stoffe in Boden- und Wandbelägen. ÖGD-Fortbildung 2013 - Abstracts, S. 41-42 (zuletzt aufgerufen im Mai 2019).

Spezielle Literatur

Bioethanol-basierte Kamine und Feuerstätten

  • Schripp T, Salthammer T, Wientzek S, Wensing M. (2014): Chamber studies on nonvented decorative fireplaces using liquid or gelled ethanol fuel. Environ Sci Technol. 2014 Band 48(6) S. 3583-90. doi: 10.1021/es404972s.

Luftfeuchte/Schimmel

  • Brasche, S. et al. (2003): Vorkommen, Ursachen und gesundheitliche Aspekte von Feuchteschäden in Wohnungen. Ergebnisse einer repräsentativen Wohnungsstudie in Deutschland. Bundesgesundheitsbl-Gesundheitsforsch-Gesundheitsschutz 46; S. 683-693.
  • Stiftung Warentest (2001): Gefährliche Mikroben. Test 2/2001
  • Stiftung Warentest (2001): Das Wasser muss raus. Test 2/2001
  • Stiftung Warentest (2003): Einstellungssache. Test 3/2003
  • Umweltbundesamt (2005): Leitfaden zur Vorbeugung und Sanierung bei Schimmelpilzwachstum in Innenräumen (zuletzt aufgerufen im Januar 2019).
  • Umweltbundesamt (2012): Ratgeber Schimmel im Haus (zuletzt aufgerufen im Januar 2019).

Lacke und Farben

  • Ökotest (2003): Vorsicht! Frisch gestrichen. Öko-Test 2/2003.

Duftstoffe

  • Stiftung Warentest (2003): Krankmachende Düfte. Test 7/2003.

Wärmedämmung und Lüftung

  • Moriske, H.-J. (2003): Aktuelle Fragen der Innenraumhygiene. Bundesgesundheitsbl-Gesundheitsforsch-Gesundheitsschutz 46; S. 901-906.
  • Ostendorp, G., Schnoor, M. und Heinzow, B. (2010): Gußasphalt als unerwartete Quelle für eine Innenraumluftbelastung mit Benzol. UMID Heft 2 (2010) S. 18-21.

Säuglinge und Kleinkinder

  • Broschüre "Start ins Leben - Einflüsse aus der Umwelt auf Säuglinge, ungeborene Kinder und die Fruchtbarkeit" (2008) www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/3518.pdf (Seite nicht mehr online verfügbar, Stand Januar 2019).

Autor/innen: J. Kiel, M. Sc.

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