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Kinderspielzeug
Kinderspielzeug muss sicher sein, so dass es Kinder nicht gefährdet. Anforderungen sind in der europäischen Norm „Sicherheit von Spielzeug” (DIN EN 71) festgelegt. Dafür sind eine Reihe von Eigenschaften erforderlich, u.a:
- Es darf keine gefährdenden chemischen Verbindungen freisetzen.
- Von seinen Inhaltsstoffen darf bei Berührung, Verschlucken und Einatmen kein gesundheitlicher Schaden verursacht werden.
- Es muss so beschaffen sein, dass die Verletzungsgefahr so gering wie möglich ist.
- Spielzeug für Kinder unter drei Jahren darf nicht so klein sein, dass es verschluckt oder aspiriert werden kann.
- Es muss schwer entflammbar sein.
- Die Spannung darf bei elektrisch betriebenem Spielzeug maximal 24 Volt betragen.
- In der Europäischen Union darf nur Spielzeug verkauft werden, das der DIN EN 71 – Norm entspricht und entsprechend mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet ist. Auch das deutsche GS-Zeichen (Geprüfte Sicherheit) kann einen entsprechenden Hinweis geben.
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Literaturquellen
- Bundesinstitut für Risikobewertung (2012): Gesundheitliche Risiken durch Schwermetalle aus Spielzeug, Aktualisierte Stellungnahme Nr. 034/2012 vom 10. August 2012. www.bfr.bund.de/cm/343/gesundheitliche-risiken-durch-schwermetalle-aus-spielzeug.pdf
- Antwort der Bundesregierung (Drucksache 17/10429) vom 06. 08. 2012 auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Dorothea Steiner, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 17/10272 – Sicherheit bei Kinderspielzeug). http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/104/1710429.pdf
- Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Dorothea Steiner, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 17/10272 – Sicherheit bei Kinderspielzeug). https://dserver.bundestag.de/btd/17/102/1710272.pdf
- Bundesinstitut für Risikobewertung (2011): Spielzeug aus Natur- und Synthesekautschuk für Kinder unter drei Jahren: Freisetzung von N-Nitrosaminen sollte so gering wie möglich sein, Stellungnahme Nr. 005/2012 vom 17. Januar 2011. www.bfr.bund.de/cm/343/spielzeug-aus-natur-und-synthesekautschuk-fuer-kinder-unter-drei-jahren-freisetzung-von-n-nitrosaminen-sollte-so-gering-wie-moeglich-sein.pdf
- Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Weichmacher DEHP: Tägliche Aufnahme höher als angenommen?, Stellungnahme des BfR vom 23. Juli 2003. www.bfr.bund.de/cm/343/taegliche_aufnahme_von_diethylhexylphthalat.pdf
- COMMISSION DIRECTIVE 2011/8/EU of 28 January 2011 amending Directive 2002/72/EC as regards the restriction of use of Bisphenol A in plastic infant feeding bottles. eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:026:0011:0014:EN:PDF
- European Commission - Scientific Committee Health and Environmental Risks (SCHER) (2015): Opinion on Chromium VI in toys. URL: ec.europa.eu/health/scientific_committees/environmental_risks/docs/scher_o_167.pdf
- Europäische Kommission – SCHER (2015): Ist Spielzeug, das sechswertiges Chrom enthält, für Kinder sicher? URL: https://ec.europa.eu/health/scientific_committees/docs/citizens_chromium_de.pdf
- Bundesinstitut für Risikobewertung (2009): Knicklichter sind nichts für kleine Kinder
- Meyer, H., Begemann, K., Burger, R., Friedemann, M., Gessner, M., Hillebrand, J. et al. (2011): Ärztliche Mitteilungen bei Vergiftungen 2009. Sechzehnter Bericht der Dokumentations- und Bewertungsstelle für Vergiftungen im Bundesinstitut für Risikobewertung für das Jahr 2009. Berlin: Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR).
Autor/innen: Prof. K. E. von Mühlendahl
Zuletzt aktualisiert: 16.07.2024