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Tätowierungen
Tätowierstudios und ihre Arbeiten unterliegen derzeit wenigen Auflagen. Die Gesundheitsämter überwachen i. d. R. nur gewerblich gemeldete Tätowierer und deren Arbeitsplätze.
Grundsätzlich wäre es wünschenswert, wenn jeder Tätowierer zumindest Grundkenntnisse zur Hygiene in einem Hygieneseminar erwirbt.
„Tätowierer“ ist keine geschützte Berufsbezeichnung
„Tätowierer“ ist keine geschützte Berufsbezeichnung, eine Ausbildung ist nicht vorgeschrieben. Ebenso wenig steht ein offiziell anerkanntes und unabhängiges Gütesiegel für Tattoo-Studios zur Verfügung.
Erst seit Mai 2009 gilt die Verordnung über Tätowiermittel des Bundesministeriums für Verbraucherschutz. Nachfolgend geht es um gesundheitliche Aspekte des Tätowierens und der verwendeten Mittel.
Tätowieren – die Techniken
Beim Tätowieren sticht der Tätowierer Stoffe in oder unter die menschliche Haut mit dem Ziel, sie einzufärben. Die Exposition des Verbrauchers beim Tätowieren unterscheidet sich daher deutlich von der Exposition bei der oberflächlichen Anwendung kosmetischer Mittel.
Zu den Tätowierungen zählt auch das sogenannte Permanent Make-up (PMU). Während die Pigmente bei den Schmucktätowierungen in die mittlere Hautschicht eingebracht werden, sollen beim PMU nur die unteren Schichten der Oberhaut gefärbt werden. Nach einigen Jahren hat sich die Oberhaut komplett erneuert und das Tattoo wird unsichtbar. Dieses Prinzip gilt auch für sogenannte Bio-Tattoos.
Da die Dicke der Hautschichten aber variiert, ist eine derartig genaue Applikation nicht möglich.
Empfehlungen
Möchten Sie sich tätowieren lassen, so nehmen Sie sich Zeit für den endgültigen Entschluss.
Das richtige Tattoo-Studio finden:
- Erkundigen Sie sich bei Ihrem örtlichen Gesundheitsamt, welche Tattoo-Studios Sie Ihnen empfehlen können.
- Schauen Sie sich das Tattoo-Studio Ihrer Wahl genau an. Suchen Sie auch ein zweites oder drittes auf und vergleichen Sie.
- Vermeiden Sie Tattoo-Conventions, Angebote von Tätowierungen zu sehr billigen Preisen und Tätowierungen im Rahmen einer Urlaubsreise
- Schauen Sie nach, ob Ihr Tätowierer Mitglied bei einem Dachverband ist, welche sich an Mindestanforderungen bei der Hygiene halten (z.B. „Deutsche organisierte Tätowierer“ oder „United European Tattoo Artists e.V.“)
- Achten Sie darauf, dass in dem Studio hygienisch gearbeitet wird
Die nachfolgenden Kriterien geben Ihnen Hinweise, dass ein Studio hygienisch einwandfrei arbeitet:
- Der Tätowierer klärt den Kunden umfassend auf, am besten mündlich und schriftlich. Bei Minderjährigen muss der Tätowierer die Einverständniserklärung der Eltern einholen.
- Das Studio verfügt über einen Sterilisator.
- Der Behandlungsraum, in dem der Eingriff durchgeführt wird, ist gefliest und durch Türen von den übrigen Räumen abgetrennt.
- Die Oberflächen sind glatt und leicht abwischbar.
- Ein Waschbecken befindet sich außerhalb des Behandlungsraumes. Wenn ein Waschbecken im Behandlungsraum vorhanden ist, muss es von der Behandlungsliege deutlich entfernt sein, um eine mögliche Verunreinigung durch Spritzwasser zu vermeiden.
- Am Waschbecken befinden sich Desinfektionsmittelspender, Seifenspender und Einmalhandtücher.
- Daneben steht ein Mülleimer mit Tretdeckel für die Einmalhandtücher.
- Die Arbeitsfläche mit den vorbereiteten Materialien und Instrumenten ist aufgeräumt und sieht sauber aus. Getränke, Aschenbecher, Zeitungen etc. haben auf der Arbeitsfläche nichts zu suchen.
- Vor Beginn der Arbeit am Kunden ist die Haut an der zu tätowierenden Stelle großflächig und gründlich zu desinfizieren. Zur Entfernung von Haaren verwendet der Tätowierer Einmalrasierer.
- Der Tätowierer desinfiziert sich die Hände und trägt Einmalhandschuhe.
- Die benötigten Instrumente sind steril verpackt.
- Achten Sie darauf, dass die Instrumente erst unmittelbar vor ihrer Verwendung aus einem Sterilisationsbeutel oder -behälter entnommen werden. Die benötigten Farben für das Tätowieren werden am besten direkt vor Beginn des Tätowiervorganges in kleine Einmalgefäße gegeben.
- Nadeln und andere Gegenstände, die mit Blut oder Serum in Verbindung kommen, müssen mit einem geeigneten Sterilisationsgerät sterilisiert werden.
- Tätowiernadeln sind Einweginstrumente. Sie dürfen nur für einen Kunden verwendet werden. Die mehrmalige Verwendung einer Nadel ohne vorherige Reinigung und Sterilisation ist hygienisch äußerst bedenklich.
- Das Sterilisiergerät sollte regelmäßig von einem Hygieneinstitut untersucht werden.
- Lehnt ein Tätowierer es ab, Ihnen seine Hygienemaßnahmen zu zeigen, so sollten Sie von seinem Studio Abstand halten.
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Literaturquellen
- Ärzte-Zeitung (19.10.2018): Tattoo-Enfernung künftig nur noch durch Medizinerhand. Link
- Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (2018): Tätowieren und Piercen.
- Bundesinstitut für Risikobewertung (2007): BfR warnt erneut vor Henna-Tattoos, Presseinformation 14/2007 vom 18. Juli 2007.
- Bundesinstitut für Risikobewertung (2009): 1. Sitzung des adhoc Ausschusses „Tätowiermittel“ der BfR-Kommission für Kosmetische Mittel, Protokoll vom 4. November 2009.
- Bundesinstitut für Risikobewertung (2011): Tätowiermittel können krebserregende PAK enthalten, Stellungnahme Nr. 044/2011 vom 1. Juli 2011.
- Bundesinstitut für Risikobewertung (2011): Tattoo-Entfernung – Einsatz wässriger Milchsäure ist mit gesundheitlichen Risiken verbunden, Stellungnahme Nr. 033/2011 vom 1. August 2011.
- Bundesinstitut für Risikobewertung (2013): Nickel gehört nicht in Tätowiermittel und Permanent Make-up, Presseinformation 15/2013 vom 06.06.2013.
- Bundesinstitut für Risikobewertung (2014): Infektionsrisiken durch Tätowierungen, Stellungnahme Nr. 017/2014 vom 1. Februar 2014
- Cegolon, L. et. al. ( 2010): Body piercing and tattoo: awareness of health related risks among 4,277 Italian secondary school adolescents, BMC Public Health 2010, 10: S. 73.
- Gesundheitsamt Braunschweig: Piercen und Tätowieren.
- Helmholtz Zentrum München (2008): Dauerhafter Körperschmuck – Informationen und Empfehlungen zum Schutz vor Allergien und Infektionen.
- Luch, A. (2013): Tätowierungsmittel – Risiken & Regulation, Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Fortbildung für den Öffentlichen Gesundheitsdienst, Präsentation vom 13. März 2013.
- Stiftung Warentest (2014): Unter die Haut. Test 8/2014, S. 90-91.
- Verordnung über Mittel zum Tätowieren einschließlich bestimmter vergleichbarer Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen (Tätowiermittel-Verordnung).
Autor/innen: S. Höppner, M. A. J. Linnemann
Zuletzt aktualisiert: 19.08.2024