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Entfernung von Tattoos
Die Entfernung von Tattoos ist sehr schwierig.
Die Behandlung mit einem Laser ist die gängigste Methode. Hierbei werden die Farbpigmente durch die Laserenergie gespalten und damit unsichtbar gemacht.
Für einen wirksamen Effekt sind bis zu zehn Sitzungen erforderlich, manchmal auch mehr. Ein Behandlungserfolg hängt vom Tattoo ab und ist nicht gesichert. Die Kosten hierfür liegen im mittleren dreistelligen Bereich.
Im neuen Strahlenschutzrecht ist die Tattoo-Entfernung mittels Laser neu geregelt. Danach dürfen ab Ende 2010 nur noch Ärzte Tätowierungen oder auch Permanent-MakeUp per Laser entfernen (Meldung der Ärzte-Zeitung vom 19.10.2018).
Als Nebenwirkungen bei der Entfernung von Tattoos können Verbrennungen und Narbenbildungen auftreten.
Neuerdings werden auch Cremes, Lotionen und Flüssigkeiten zur Entfernung von Tattoos angeboten, die unter die Haut gespritzt werden. Die Inhaltsstoffe sind unklar. Dem BfR wurden vereinzelt Vergiftungsfälle nach Anwendung derartiger Mittel gemeldet.
In einer vom BfR 2011 veröffentlichten Stellungnahme wird auf die Risiken von hoch konzentrierter Milchsäure (40 %) hingewiesen. Diese ist oft Bestandteil von sog. flüssigen Tattoo-Entfernern. Bereits eine Konzentration von 20 % kann Haut und Schleimhäute reizen. Bei Augen ist eine Konzentration von 10 % für die Reizung ausreichend.
Daher empfiehlt das BfR Tattoos ausschließlich von geschultem Personal (s.o.) entfernen zu lassen. Das eingesetzte Verfahren sollte medizinisch anerkannt sein und in entsprechenden Einrichtungen erfolgen. Vor der Behandlung ist eine umfassende Aufklärung über die Risiken ratsam.
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Literaturquellen
- Ärzte-Zeitung (19.10.2018): Tattoo-Enfernung künftig nur noch durch Medizinerhand. Link
- Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (2018): Tätowieren und Piercen.
- Bundesinstitut für Risikobewertung (2007): BfR warnt erneut vor Henna-Tattoos, Presseinformation 14/2007 vom 18. Juli 2007.
- Bundesinstitut für Risikobewertung (2009): 1. Sitzung des adhoc Ausschusses „Tätowiermittel“ der BfR-Kommission für Kosmetische Mittel, Protokoll vom 4. November 2009.
- Bundesinstitut für Risikobewertung (2011): Tätowiermittel können krebserregende PAK enthalten, Stellungnahme Nr. 044/2011 vom 1. Juli 2011.
- Bundesinstitut für Risikobewertung (2011): Tattoo-Entfernung – Einsatz wässriger Milchsäure ist mit gesundheitlichen Risiken verbunden, Stellungnahme Nr. 033/2011 vom 1. August 2011.
- Bundesinstitut für Risikobewertung (2013): Nickel gehört nicht in Tätowiermittel und Permanent Make-up, Presseinformation 15/2013 vom 06.06.2013.
- Bundesinstitut für Risikobewertung (2014): Infektionsrisiken durch Tätowierungen, Stellungnahme Nr. 017/2014 vom 1. Februar 2014
- Cegolon, L. et. al. ( 2010): Body piercing and tattoo: awareness of health related risks among 4,277 Italian secondary school adolescents, BMC Public Health 2010, 10: S. 73.
- Gesundheitsamt Braunschweig: Piercen und Tätowieren.
- Helmholtz Zentrum München (2008): Dauerhafter Körperschmuck – Informationen und Empfehlungen zum Schutz vor Allergien und Infektionen.
- Luch, A. (2013): Tätowierungsmittel – Risiken & Regulation, Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Fortbildung für den Öffentlichen Gesundheitsdienst, Präsentation vom 13. März 2013.
- Stiftung Warentest (2014): Unter die Haut. Test 8/2014, S. 90-91.
- Verordnung über Mittel zum Tätowieren einschließlich bestimmter vergleichbarer Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen (Tätowiermittel-Verordnung).
Autor/innen: J. Kiel, M. Sc. J. Linnemann